Ziel des Vortrags ist es, zu klären, ob prorogationswidrige Gerichtsentscheidungen in der Schweiz anerkannt werden können. Die Antwort auf diese Frage fällt je nach anwendbarer Rechtsquelle unterschiedlich aus: Im Anwendungsbereich des LugÜ darf die Anerkennung grundsätzlich nicht versagt werden. Demgegenüber vertritt die herrschende Lehre in Bezug auf das IPRG, dass die indirekte Zuständigkeit des Erstgerichts nicht bejaht werden darf, wenn dieses eine gültige Gerichtsstandsvereinbarung missachtet hat, sodass seine Entscheidung in der Schweiz keinesfalls anerkannt werden kann. Aufgezeigt wird auch, inwiefern der neue Art. 29d UKVO mittelbar dazu führt, dass prorogationswidrigen russischen Entscheidungen unter Umständen die Anerkennung in der Schweiz versagt werden darf. Schliesslich wird dargelegt, weshalb dieser status quo unbefriedigend ist.
| Wann? | 05.10.2026 11:45 - 13:00 |
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| Wo? | BQC 11 2.525 Avenue Beauregard 11, 1700 Fribourg |
| Vortragende | Maxime Alosius, MLaw (UZH) / LL.M. (King's College London) |
| Kontakt | Chaire de droit privé et droit romain Lukas Frey lukas.frey@unifr.ch |
| Anhang |
