Qualitätssicherung in der Weiterbildung

Jedes Weiterbildungsangebot steht primär in der Verantwortung eines Mitglieds der Professorenschaft, das im jeweiligen Fachbereich über die wissenschaftliche Kompetenz verfügt. Dadurch wird sichergestellt, dass das Weiterbildungsangebot sowohl inhaltlich als auch didaktisch einem akademischen Niveau entspricht. Alle zertifizierenden Weiterbildungsangebote verfügen zudem über ein eigenes Reglement, welches vom Rektorat genehmigt und in der Systematischen Sammlung der Universität aufgeführt wird. Wird die Weiterbildung durch ein Mitglied der Fakultät organisiert, muss sie zunächst durch den Fakultätsrat genehmigt werden.

Die Weiterbildungsstelle evaluiert alle Weiterbildungskurse und –veranstaltungen, welche in Zusammenarbeit mit derselben organisiert werden. Die Weiterbildungsanbieter, welche ihr Angebot unabhängig von der Weiterbildungsstelle durchführen, verwenden ihre eigenen Evaluierungsbogen.

Richtlinien zur Qualitätssicherung in der WeiterbildungZur Weiterbildungsstelle

Qualitätssicherungszyklus

  • CHECK

    Die Weiterbildungsverantwortlichen verwenden eine angemessene Methode, um das Feedback der Teilnehmenden einzuholen. Diese Rückmeldungen erlauben es, Rückschlüsse auf die Zufriedenheit der Teilnehmenden mit der Organisation und den Inhalten zu ziehen. Darauf aufbauend werden Verbesserungsmöglichkeiten für zukünftige Angebote abgeleitet.

  • ACT & PLAN

    Die Weiterbildungsverantwortlichen werten, zusammen mit allen am Weiterbildungsangebot beteiligten Dozierenden, die Rückmeldungen der Teilnehmenden aus. Sie ziehen Schlussfolgerungen zu Stärken sowie zu den verbesserungswürdigen Punkten. Auf dieser Grundlage entscheiden sie Verbesserungsmassnahmen und planen deren Umsetzung. Die Weiterbildungsstelle unterstützt sie in diesem Schritt.

  • DO

    Die Weiterbildungsverantwortlichen führen die bewährten Aspekte weiter und setzen gleichzeitig die Verbesserungsmassnahmen um.

  • Zweite Schlaufe

    Die Wirksamkeit der Verbesserungsmassnahmen wird bei der nächsten Durchführung geprüft. Der_die Weiterbildungsverantwortliche und die beteiligten Dozierenden ziehen Bilanz über die umgesetzten Massnahmen (2. CHECK) und entscheiden, welche Massnahmen beibehalten und welche angepasst werden sollen (2. ACT & PLAN).