Qualitätssicherung in den Studienprogrammen

Die Qualitätssicherung von Studienprogrammen betrifft sowohl inhaltliche als auch organisatorische Aspekte. Das Ziel ist eine regelmässige Evaluierung der Qualität und möglicher Verbesserungen, nicht nur auf der Ebene der Lehrveranstaltungen, sondern auch auf der Ebene der Kohärenz des angebotenen Programms.         

Die Verantwortung der Studienprogramme liegt bei den Fakultäten, die interne Strukturen und Verantwortlichkeiten sowie den Rhythmus der Evaluationen festlegen. Diese sind daher dezentralisiert und werden durch ein spezifisches Verfahren durchgeführt, das von den Fakultäten mit Unterstützung der Dienststelle Qualitätssicherung festgelegt wird.

Gemäss dem Reglement über die Qualitätssicherung und -entwicklung in Lehre und Studium sammeln Rektorat und Fakultäten standardisierte Informationen über Parameter, die die Lehre und ihr Umfeld beeinflussen. Zu den auf diese Weise erhobenen Basisdaten gehören Indikatoren wie Abbrecherquoten, Bestehens- und Durchfallquoten bei Abschlussprüfungen sowie Personalressourcen pro Studiengang und pro Studierenden. Diese Daten werden bei der Evaluation eines Studienprogramms berücksichtigt.

Ein weiteres Element, das in die Evaluation eines Programms einfliesst, sind die Hochschulabsolventenbefragungen, die alle zwei Jahre vom Bundesamt für Statistik durchgeführt werden. Diese Erhebungen konzentrieren sich auf die Beschäftigungssituation ein und fünf Jahre nach dem Abschluss sowie auf die seitherige Aus- und Weiterbildung. Die Teilnahme an dieser Umfrage ist freiwillig. Die Universität Freiburg nimmt an den Erhebungen teil und formuliert einige zusätzliche Fragen, um insbesondere ein spezifischeres Feedback zu ihrem Studienangebot zu erhalten. 

Reglement über die Qualitätssicherung und -entwicklung in Lehre und Studium

Bundesamt für Statistik

Qualitätssicherungszyklus

  • CHECK

    Nach einer von jeder Fakultät vorgegebenen Periodizität analysieren die Vertreter und Vertreterinnen des Studienprogramms dessen Funktionieren, indem sie die verschiedenen beteiligten Personengruppen, insbesondere die Verantwortlichen, die Lehrenden, die Studierenden, die Alumni oder auch externe Personen einbeziehen. Je nach Studienprogramm und in Absprache mit den Fakultäten werden diese unterschiedlichen Personenkreise mit Unterstützung der Dienststelle Qualitätssicherung zur Qualität des Studienprogramms befragt. Experten und Expertinnen können in die Selbstbeurteilung einbezogen werden, um eine externe Perspektive einzubringen.

  • ACT & PLAN

    Die beteiligten Personen analysieren die Ergebnisse der Evaluation und eventuelle Kommentare externer Experten und Expertinnen, um Stärken und verbesserungswürdige Bereiche zu identifizieren. Sie entscheiden dann über die geeigneten Entwicklungsmassnahmen und planen deren Umsetzung.

  • DO

    Die Verantwortlichen des Studienprogramms setzen die für gut befundenen Aspekte des Studienprogramms weiter um und implementieren gleichzeitig Verbesserungsmassnahmen.

  • Zweite Schlaufe

    Die Wirksamkeit der durchgeführten Massnahmen wird nach einem von jeder Fakultät festgelegten Zeitraum überprüft. Die Verantwortlichen des Studienprogramms bewerten dann die Umsetzung der Massnahmen (2. CHECK) und entscheiden über die Beibehaltung oder Anpassung bestimmter Massnahmen (2. ACT & PLAN).