Qualitätssicherung in der Forschung
Die Universität Freiburg hat sich dafür entschieden, ein Verfahren zur Qualitätssicherung in der Forschung zu entwickeln, das zwar quantitative Aspekte berücksichtigt, sich aber auf die Verbesserung der Forschungsbedingungen konzentriert. Das Verfahren sieht einen messgrössenbasierten Teil und einen massnahmenorientierten Teil vor. Die Fakultäten sind für die Umsetzung des Verfahrens entsprechend ihrer Besonderheiten verantwortlich.
Der messgrössenorientierte Teil
Der messgrössenorientierte Teil, der sich auf Indikatoren konzentriert, setzt voraus, dass man in der Lage ist, die Ergebnisse der Forschung zu dokumentieren. Diese sind breit definiert und umfassen unter anderem die Annahme von Publikationen oder Beiträgen zu Konferenzen, die Einwerbung von Drittmitteln oder die Validierung von Doktorarbeiten. Diese Indikatoren werden jedoch nicht verwendet, um die Leistung der einzelnen Forschenden zu bewerten. In der Tat lehnt die Universität Freiburg eine Bewertung der Qualität der Forschung, die ausschliesslich auf quantitativen Indikatoren beruht, in Übereinstimmung mit der von ihr unterzeichneten Dora-Erklärung, ab. Die Forschungsergebnisse werden in erster Linie zu Dokumentationszwecken und zur Aufwertung von Forschungsaktivitäten verwendet. In diesem Zusammenhang entwickelt die Universität Freiburg ihre Forschungsdatenbank weiter, um den Zugang zu Forschungsdaten erleichtern und insbesondere den Fakultäten zu ermöglichen, ihre Forschungsaktivitäten besser zu dokumentieren und sichtbar zu machen.
Der massnahmenorientierte Teil
Das grösste Potenzial für quantitative und qualitative Fortschritte in der Forschung sieht die Universität Freiburg in der Arbeit an den Rahmenbedingungen. Deshalb ist der zweite Teil des Qualitätssicherungsverfahrens für die Forschung massnahmenorientiert. Fakultäten und Departemente sind aufgefordert, herauszufinden, was dazu beitragen wird, die Qualität der Forschung an der Universität weiterzuentwickeln. Konkret werden die Optimierungsmöglichkeiten regelmässig von denjenigen diskutiert, die die Bedürfnisse der Forscher am besten kennen, nämlich in erster Linie die fakultären Forschungskommissionen und schliesslich die Fakultätsräte. Ein kurzer Jahresbericht seitens der Fakultäten an das Rektorat und eine Diskussion in der Qualitätssicherungskommission zum Austausch von Best Practices runden das Verfahren ab.
Richtlinien zur Qualitätssicherung in der ForschungDORA Best practicesOpen Access
Qualitätssicherungszyklus
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CHECK
Die Mitglieder der fakultären Forschungskommission führen eine Erhebung der Forschungsaktivitäten in den verschiedenen Departementen durch und überprüfen insbesondere die Arbeitsbedingungen der Forschenden.
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ACT & PLAN
Die Mitglieder der fakultären Forschungskommission identifizieren die Stärken der bestehenden Forschungsbedingungen und die Faktoren, die die Forschungsaktivitäten an ihrer Fakultät behindern. Die Kommission schlägt dann entsprechende Verbesserungs- und Unterstützungsmassnahmen vor, um die Qualität der durchgeführten Forschung zu verbessern. Diese Massnahmen werden im Fakultätsrat diskutiert und ihre Umsetzung geplant. Die einzelnen Vertreter und Vertreterinnen der Fakultäten stellen dann die geplanten Massnahmen in der universitären Kommission Qualitätssicherung vor. Dies gibt gleichzeitig Gelegenheit dazu, die Massnahmen zu spiegeln, indem sie mit den anderen Kommissionsmitgliedern, insbesondere den Vertretern und Vertreterinnen des Mittelbaus, der Professorenschaft und der anderen Fakultäten, sowie mit der Dienststelle Qualitätssicherung diskutiert werden.
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DO
Die Departementspräsidenten und -präsidentinnen pflegen die Forschung begünstigenden Aspekte und setzen gleichzeitig Massnahmen zur Verbesserung der Forschungsbedingungen um. Die Fakultät legt dem Rektorat einen jährlichen kurzen Bericht vor.
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Zweite Schlaufe
Die fakultäre Forschungskommission überprüft die Wirksamkeit der umgesetzten Massnahmen am Ende eines vorbestimmten Zeitraums. Die Kommission zieht dann zusammen mit dem Fakultätsrat Bilanz über die Umsetzung der Massnahmen (2. CHECK) und entscheidet über die Beibehaltung oder Anpassung bestimmter Massnahmen (2. ACT & PLAN).