Akkreditierung Studienprogramme

Gemäss dem Hochschulförderungs- und -koordinationsgesetz (HFKG) ist die Akkreditierung von Studiengängen in der Regel freiwillig, es sei denn, ein spezifisches Gesetzt schreibt sie vor. Dies trifft beispielsweise auf die Ausbildungsgänge für universitäre medizinische Berufe oder auf bestimmte Abschlüsse der Universität Freiburg, die aufgrund ihres direkt berufsqualifizierenden Charakters auf Bundesebene anerkannt sind.

Diese Verfahren gewährleisten die Qualität der Programme und die berufliche Anerkennung auf nationaler Ebene.

Akkreditierung Medizin

Das Bundesgesetz über die universitären Medizinalberufe (MedBG) schreibt die Akkreditierungspflicht für Studiengänge der Medizinalberufe vor.

Die Universität Freiburg bietet seit 2019 den gesamten Studiengang in Humanmedizin an, das heisst 3 Jahre Bachelor gefolgt von 3 Jahren Masterstudium. In den Jahren 2020/21 wurde der gesamte Studiengang dem Akkreditierungsverfahren nach MedBG unterzogen und am 18. Dezember 2021 mit einer Akkreditierung ohne Auflagen abgeschlossen.

Anerkennung von Studienprogrammen auf Bundesebene

Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) anerkennt die Abschlüsse der Universität Freiburg, die zum Lehrerberuf oder zu einem pädagogisch-therapeutischen Beruf berechtigen.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) ist für die Akkreditierung von Nachdiplomausbildungen in Psychologie zuständig, die zu einem eidgenössisch anerkannten Weiterbildungstitel führen. Dies trifft auf den MAS en psychologie de la santé zu.

  • Anerkennung durch die EDK

    Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) erkennt Hochschuldiplome für den Lehrerberuf und für die pädagogischen Berufe (Heilpädagogische Früherziehung, Sonderpädagogik, Logopädie und Psychomotoriktherapie) an. Diese Anerkennung dient als Akkreditierung und garantiert berufliche Mobilität in der Schweiz und international.

    Rechtliche Grundlage dafür sind die Diplomanerkennungsvereinbarung und die Diplomanerkennungsreglemente der EDK für die verschiedenen Studiengänge.

    Sie gilt für die folgenden von der Universität Freiburg ausgestellten Diplome:

    Unterricht auf der Primarstufe und den Sekundarstufen I/II 

    • Bachelor of Arts für den Unterricht auf der Primarstufe (Lehrdiplom für die Primarstufe)
    • Master of Arts für den Unterricht auf der Sekundarstufe I (Lehrdiplom für die Sekundarstufe I) 
    • Lehrdiplom für Maturitätsschulen
    • Lehrdiplom für die Sekundarstufe I und für Maturitätsschulen

    Sonderpädagogik

    • Bachelor of Arts, Logopädie (Diplom in Logopädie EDK)  

    • Spezialisierter Master of Arts in Sonderpädagogik: Vertiefungsrichtung Schulische Heilpädagogik (Diplom im Bereich der Sonderpädagogik EDK)

    Interkantonale Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen

  • Anerkennung durch das BAG

    Das Bundesgesetz über die Psychologieberufe (PsyG) hat auf nationaler Ebene einheitliche Standards für die Grundausbildung, die Weiterbildung und die Ausübung der Psychologieberufe fest. In diesem Zusammenhang schreibt es die Akkreditierung von Weiterbildungsgängen als Voraussetzung für die Vergabe eidgenössischer Weiterbildungstitel vor.

    Diese betrifft den Master of Advanced Studies (MAS) in Gesundheitspsychologie, der gemeinsam von den Universitäten Freiburg, Genf und Lausanne angeboten wird. Es handelt sich um die einzige französischsprachige Weiterbildung in Gesundheitspsychologie in der Westschweiz, die zum eidgenössischen Titel «Psychologue de la santé» (Gesundheitspsychologin/Gesundheitspsychologe) führt.

    MAS en psychologie de la santéExterner Evaluationsbericht für die Akkreditierung nach PsyG| 30.03.2023 [auf Französisch]