Obligatorische Evaluation

Jede Lehrveranstaltung, die an der Universität Freiburg gegeben wird, wird alle drei Jahre obligatorisch evaluiert, so dass jede Lehrperson weiss, wie ihre Lehrveranstaltung von den Studierenden wahrgenommen wird und entsprechend handeln kann. Die Lehrveranstaltung wird zu formativen Zwecken evaluiert - es ist ein Instrument unter vielen, das es der Lehrperson erlaubt, die kontinuierliche Verbesserung ihrer Lehrveranstaltung sicherzustellen, zumal sie für die Qualität ihrer Lehre verantwortlich ist.

In der Praxis wurden die Lehrpersonen nach dem Zufallsprinzip auf das erste, zweite und dritte Jahr eines Zyklus aufgeteilt. Alle Lehrveranstaltungen einer Lehrerperson werden im selben Jahr - über zwei aufeinanderfolgende Semester - evaluiert, so dass sich für eine Lehrperson die obligatorische Evaluation ihrer Lehrveranstaltungen auf ein Jahr konzentriert, und zwar alle drei Jahre.

Die Lehre jeder neuangestellten Lehrperson wird während der beiden Semester ihres ersten Lehrjahres obligatorisch evaluiert, so dass die Ergebnisse bei dem Gespräch am Ende der Probezeit berücksichtigt werden können. Zu diesem Zweck müssen neu eingestellte Lehrpersonen die Ergebnisse von mindestens zwei ihrer Lehrveranstaltungen des akademischen Jahres bis Mitte Mai an ihre Vorgesetzte oder ihren Vorgesetzten weiterleiten.

Wenn die Ergebnisse einer obligatorischen Lehrevaluation einen Durchschnitt unterhalb des definierten Schwellenwerts aufweisen, werden sie ebenfalls an den Dekan oder die Dekanin weitergeleitet. Bei der Besprechung der Ergebnisse mit der Lehrperson kann der Dekan oder die Dekanin als Peer die Bewertung ergänzen, indem er oder sie andere Faktoren als nur die Perspektive der Studierenden berücksichtigt. Das Feedback der Studierenden und der Dekanin oder des Dekans gibt der Lehrperson Hinweise für die Festlegung konkreter Verbesserungsmassnahmen. Alle betroffenen Lehrveranstaltungen werden im darauffolgenden Jahr erneut evaluiert, um die Wirksamkeit der getroffenen Massnahmen im Hinblick auf ihre dauerhafte Umsetzung zu überprüfen. Die Ergebnisse der erneuten Evaluierung werden in jedem Fall sowohl an die Lehrperson als auch an die Dekanin oder den Dekan weitergeleitet. Sollte keine Verbesserung festgestellt werden, kann die Dekanin oder der Dekan in Ausübung ihrer/seiner Funktion Massnahmen ergreifen, denn die Qualität der Lehre liegt in der Verantwortung der Fakultäten.

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