Schwellenwert
Der Schwellenwert legt die Grenze fest, unterhalb derer das Ergebnis einer obligatorischen Evaluation als kritisch gilt. In diesem Fall wird das Evaluationsergebnis dem Dekan oder der Dekanin der betreffenden Fakultät mitgeteilt. Er oder sie spricht mit der betroffenen Lehrperson; gemeinsam erörtern sie mögliche Ursachen für die teilweise Unzufriedenheit der Studierenden sowie Lösungen, um die Lehrqualität zu verbessern.
Der Schwellenwert bezieht sich auf die Gesamtheit der Antworten auf die zehn Skalafragen, anhand derer die Qualität der Lehre evaluiert wird. Die Antworten reichen von 1 bis 5, wobei 1 Unzufriedenheit und 5 Zufriedenheit der Teilnehmenden ausdrückt.
Ab dem Herbstsemester 2026 wird der für die obligatorische Lehrveranstaltungsevaluation massgebliche Schwellenwert wie folgt berechnet: Wenn bei der Evaluation einer Lehrveranstaltung weniger als 60 % der gültigen Antworten auf die zehn einschlägigen Fragen die Werte 4 oder 5 erhalten, gilt das Ergebnis als kritisch.
Die Fragebogenvorlagen können hier eingesehen werden.
