Akkreditierung 2022Publikationsdatum 07.06.2019

Grünes Licht für den Eintritt in das Akkreditierungsverfahren


Am 7. Juni wurde die Universität Freiburg vom Schweizerischen Akkreditierungsrat zum Akkreditierungsverfahren zugelassen. Die Akkreditierung ist eine obligatorische Etappe, um das Bezeichnungsrecht, in unserem Fall «Universität», beizubehalten und weiterhin Bundesgelder zu erhalten. Wir sehen die Akkreditierung vor allem als eine Chance zur Verbesserung und Weiterentwicklung der Qualität sämtlicher Tätigkeiten an unserer Hochschule.

Ziel des Akkreditierungsverfahrens ist es, unser internes Qualitätssicherungssystem anhand von 18 gesetzlich vorgegebenen Qualitätsstandards zu evaluieren, welche alle Tätigkeiten unserer Hochschule betreffen. Hierzu gehören «Kernthemen» wie Lehre und Forschung, aber auch übergeordnete oder Querschnittsthemen wie Kommunikation, Chancengleichheit oder Governance. In einem ersten Schritt wird intern eine Selbstbeurteilung durchgeführt und in Form eines Berichts präsentiert.

Die Vorarbeiten zur Selbstbeurteilung der Universität Freiburg sind schon angelaufen. Die erweiterte Universitätsleitung nimmt zurzeit eine Bestandsanalyse dazu vor, wo wir in Bezug auf die Erfüllung der Qualitätsstandards stehen. Dies tut sie in Zusammenarbeit mit den Dienststellen und universitären Kommissionen sowie mit den Fakultäten.

Der offizielle Zeitplan des Akkreditierungsverfahrens wird dann in einem zweiten Schritt zusammen mit der Schweizerischen Agentur für Akkreditierung und Qualitätssicherung (AAQ), welche unsere Universität in diesem Verfahren begleiten wird, festgelegt.