Einsichtnahme der Dokumente

Das Universitätsarchiv sorgt für die Aufbewahrung der ihm anvertrauten Dossiers und Dokumente gemäss den archivischen Normen und Standards. Es erstellt Findhilfsmittel, um deren Einsichtnahme zu erleichtern. Dies unter Einhaltung der Regeln nach der Gesetzgebung über die Archivierung, über den Datenschutz sowie über die Information und den Zugang zu Dokumenten.

Die Einsichtnahme erfolgt nach Terminvereinbarung in den Räumlichkeiten des Universitätsarchivs unter Aufsicht und mit Unterstützung des Archivpersonals.

Das Universitätsarchiv beantwortet Informationsanfragen. Erfordert die Recherche Einsichtnahme in eine grosse Anzahl von Dossiers, so wird die anfragende Person dazu aufgefordert, die Einsichtnahme selbst vorzunehmen.