FAQ Masterstudiengang «Islam und Gesellschaft»

  • 1. Welche Studiengänge bietet das Schweizerische Zentrum für Islam und Gesellschaft (SZIG) an?

    Das Schweizerische Zentrum für Islam und Gesellschaft (SZIG) bietet zwei Studiengänge an:

    • ein Masterhauptprogramm «Islam und Gesellschaft» im Umfang von 90 ECTS (Lehrveranstaltungen im Umfang von 60 ECTS und Masterarbeit im Umfang von 30 ECTS)
    • ein Masternebenprogramm «Islam und Gesellschaft» im Umfang von 30 ECTS

    Diese Studiengänge können in Französisch, Deutsch oder in beiden Sprachen absolviert werden. Die Studiengänge sind Teil der philosophischen Fakultät der Universität Freiburg.

  • 2. Mit welchen Studienrichtungen kann der Masterstudiengang «Islam und Gesellschaft» kombiniert werden?

    Bei Belegung des Masterhauptprogramms «Islam und Gesellschaft» (90 ECTS) ist es nicht zwingend, zusätzlich ein Masternebenprogramm von 30 ECTS zu absolvieren. Das Studium eines Nebenprogramms ist eine individuelle Entscheidung, insbesondere in Hinblick auf die Berufsperspektiven nach dem Studienabschluss. Die Liste mit den Nebenprogrammen finden Sie hier. Wenn Sie Fragen haben, zögern Sie bitte nicht, sich an die Studienberaterin oder den Studienberater zu wenden!

    Wenn Sie das Masternebenprogramm «Islam und Gesellschaft» (30 ECTS) wählen, müssen Sie diesen mit einem Hauptprogramm 90 ECTS kombinieren.

  • 3. Wie lange dauert der Masterstudiengang «Islam und Gesellschaft»?

    Die Mindestdauer im Masterhauptprogramm «Islam und Gesellschaft» (90 ECTS) dauert drei Semester (Art. 7 Abs. 2 des Reglements vom 8. März 2018 zur Erlangung des Bachelors und des Masters an der Philosophischen Fakultät).

    Die Mindestdauer im Masternebenprogramm «Islam und Gesellschaft» (30 ECTS) in Kombination mit einem Hauptfach (90 ECTS) dauert vier Semester (Art. 7 Abs. 3 des Reglements vom 8. März 2018 zur Erlangung des Bachelors und des Masters an der Philosophischen Fakultät).

    Es ist zu beachten, dass die Dauer des Masterstudiums auf das Dreifache der im Studienplan vorgesehenen Semesterzahl begrenzt ist (Art. 48 des Reglements vom 8. März 2018 zur Erlangung des Bachelors und des Masters an der Philosophischen Fakultät), d.h. maximal neun Semester für das Masterhauptprogramm (90 ECTS) oder zwölf Semester für das Masternebenprogramm «Islam und Gesellschaft» (30 ECTS) in Kombination mit einem Hauptfach (90 ECTS). 

  • 4. Wann kann das Studium des Masterprogramms «Islam und Gesellschaft» begonnen werden?

    Das Masterprogramm «Islam und Gesellschaft» (im Hauptprogramm mit 90 ECTS oder im Nebenprogramm mit 30 ECTS) kann im Frühjahrssemester oder im Herbstsemester begonnen werden.

    Der akademische Kalender der Universität Freiburg ist online verfügbar.

  • 5. Welche Einschreibefristen sind für das Masterprogramm «Islam und Gesellschaft» zu beachten?

    Folgende Einschreibefristen sind sowohl für das Masterhauptprogramm (90 ECTS) als auch für das Masternebenprogramm (30 ECTS) zu berücksichtigen: Für einen Studienbeginn im Herbstsemester ist eine Einschreibung bis zum 30. April und bei Beginn des Studiums im Frühjahrssemester bis zum 30. November möglich.

    Eine verspätete Anmeldung ist unter besonderen Bedingungen bis zum 31. August für das Herbstsemester möglich und bis zum 31. Januar für das Frühlingssemester (siehe Webseite der Dienststelle für Zulassung und Einschreibung).

  • 6. Kann ich den Masterstudiengang «Islam und Gesellschaft» belegen, während ich an einer anderen Universität studiere?

    Wenn Sie ein Hauptprogramm an einer anderen Schweizerischen Universität studieren, haben Sie die Möglichkeit, das Masterstudium «Islam und Gesellschaft» als Nebenprogramm (30 ECTS) am SZIG zu absolvieren. Das in der Schweiz einzigartige Masternebenprogramm «Islam und Gesellschaft», das sich auf gesellschaftliche Fragen, die Einbeziehung der islamischen Selbstreflexion und der interreligiösen Reflexion konzentriert, zeichnet sich durch sein Profil und seinen Inhalt aus und sofern ein solches Programm nicht an der Heimuniversität angeboten wird, kann dieses am SZIG studiert werden. In diesem Fall müssen eine Einschreibebestätigung und eine Genehmigung vom Dekanat der Fakultät der Heimuniversität eingeholt werden.

    Wenn Sie im Masterhauptprogramm «Islam und Gesellschaft» (90 ECTS) an der Universität Freiburg eingeschrieben sind, können Sie auf schriftlichen Antrag hin eine Bewilligung für ein Studium eines Nebenprogramms an einer anderen Schweizerischen Universität stellen (Art. 4 Abs. 4 des Reglements vom 8. März 2018 zur Erlangung des Bachelors und des Masters an der Philosophischen Fakultät der Universität Freiburg).

    Weitere Informationen sind im Dokument «Informationen zu den Zulassungsregelungen für ein Masternebenprogramm an der Universität Freiburg» enthalten, das auf unserer Website online verfügbar ist.

  • 7. Mein Masterprogramm hat bereits einen Umfang von 120 ECTS. Ist es trotzdem möglich das Masterprogramm «Islam und Gesellschaft» zu besuchen?

    Ja, es besteht die Möglichkeit das Masterprogramm «Islam und Gesellschaft» in Form von «optionalen Studien» zu besuchen, jedoch nur, wenn man StudentIn an der Universität Freiburg ist. Das Programm ist jedoch auch offen für GasthörerInnen.

  • 8. Worin bestehen die Unterschiede zwischen dem Studienprogramm «Islam und Gesellschaft» und anderen Studienfächern, wie zum Beispiel Islamwissenschaft?

    Das Studienprogramm «Islam und Gesellschaft» des Schweizerischen Zentrums für Islam und Gesellschaft (SZIG) ist in der Schweiz einzigartig, zumal es gesellschaftliche Fragen und islamisch-theologische Reflexionen zusammenführt. Darüber hinaus spiegeln die Lehrinhalte des Studienplans «Islam und Gesellschaft» das Bemühen um Interdisziplinarität wider.

  • 9. Was sind die Kriterien für die Seminararbeit?

    Die Anforderungen für das Verfassen von schriftlichen Arbeiten sind in einem Dokument mit dem Titel «Leitfaden zum Verfassen von schriftlichen Arbeiten für das Masterprogramm «Islam und Gesellschaft» festgelegt, welches von unserer Webseite heruntergeladen werden kann. Bei weiteren Fragen stehen die Diplomassistenten und -assistentinnen zur Verfügung (für Anfragen auf Deutsch: amir.dziri@unifr.ch).

    Bitte beachten Sie, dass die Seminararbeiten bis am Vortag der Öffnung der Online-Anmeldungen für das nächste Semester einzureichen sind. Alle Fristen sind auf der Website der Philosophischen Fakultät zu finden.

  • 10. Was sind die wichtigsten Modalitäten im Zusammenhang mit der Kurs- und Examenseinschreibung?

    Bitte beachten Sie, dass die Einschreibungen für Lehrveranstaltungen nicht automatisch in Prüfungsanmeldungen übertragen werden.

    Für jede zu evaluierende Lehreinheit stehen Ihnen vier Prüfungssessionen zur Auswahl. Bitte beachten Sie, dass ein endgültiger Misserfolg vorliegt, wenn Sie sich nach vier Prüfungssessionen immer noch nicht für die entsprechende Prüfung eingeschrieben haben (siehe untenstehende Tabelle). Wir empfehlen Ihnen, sich bereits bei der ersten Prüfungssession für das Examen einzuschreiben.

    Nach einem Misserfolg kann eine Prüfung nur einmal wiederholt werden. Bitte beachten Sie, dass innerhalb desselben Moduls ein zweimaliges Nichtbestehen einer Prüfung, unabhängig von der Form der Bewertung, zum endgültigen Nichtbestehen im Studiengang führt.  Nach einem endgültigen Scheitern im Hauptstudiums «Islam und Gesellschaft» (90 ECTS) haben die Studierenden die Möglichkeit, ihr Studium im Nebenfach «Islam und Gesellschaft» (30 ECTS) fortzusetzen.

     

    Eine Einschreibung für eine Lehreinheit (Vorlesung oder Seminar)

     

    Anmeldung innerhalb der ersten Prüfungssession

    Erfolg oder Misserfolg (im Falle eines Misserfolgs bleibt ein neuer Versuch)

    Anmeldung innerhalb der zweiten Prüfungssession

    Erfolg oder Misserfolg (im Falle eines Misserfolgs bleibt ein neuer Versuch)

    Anmeldung innerhalb der dritten Prüfungssession

    Erfolg oder Misserfolg (im Falle eines Misserfolgs bleibt ein neuer Versuch)

    Anmeldung innerhalb der vierten Prüfungssession

    Erfolg oder Misserfolg (im Falle eines Misserfolgs bleibt kein neuer Versuch)

    Bitte beachten Sie, dass für die An- und Abmeldung zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen fakultätsspezifische Fristen gelten. Die Studierenden sind für ihre Anmeldungen eigenverantwortlich. Nur die geltenden Vorschriften sind verbindlich.

     

  • 11. Welche Lehrveranstaltungen können Studierende des Programms «Islam und Gesellschaft» besuchen?

    Auf dieser Seite finden Sie die Lehrveranstaltungen, die von Studierenden des Programms «Islam und Gesellschaft» besucht werden können.

    Studierende des Masterprogramms «Islam und Gesellschaft» können zudem weitere Lehrveranstaltungen innerhalb und ausserhalb der Universität Freiburg besuchen, das erweiterte Angebot, d.h. die Lehrveranstaltungen, die von anderen Einheiten der Universität Freiburg sowie von anderen Universitäten in der Schweiz angeboten werden, finden Sie hier. Der Besuch externer Lehrveranstaltungen ist in begrenzten Umfang und bei thematischer Übereinstimmung mit dem Studienplan des Masters «Islam und Gesellschaft» möglich. Die Lehrveranstaltungen müssen einzeln beantragt und von einem Professor des SZIG genehmigt werden. Zur Angabe gehört Titel, Dozierende, Zuordnung in Modul, Anzahl ECTS und Prüfungsleistung.

    Hauptprogramm:           max. 15 ECTS (entspricht max. 3 Lehrveranstaltungen und 1 Hausarbeit)

    Nebenprogramm:          max. 6 ECTS (entspricht max. 2 Lehrveranstaltungen)

    Bitte beachten Sie, dass die Möglichkeit besteht Lehrveranstaltungen zu belegen, die nicht auf der oben genannten Seite aufgeführt sind. In diesem Fall wenden Sie sich bitte an die Studienberatung.

  • 12. Welche offiziellen Dokumente gibt es, die wichtig für neue Studierende sind und sorgfältig durchgelesen werden sollten?

    Studierende des Programms «Islam und Gesellschaft» finden auf der Seite «Unterlagen zuhanden der Studierenden» auf der SZIG-Website verschiedene wichtige Dokumente. Sie sind werden gebeten diese zur Kenntnis zu nehmen, unter anderem die folgenden:

  • 13. An wen kann ich mich wenden, wenn ich weitere Fragen habe?

    Studieninteressierte, die sich an der Universität Fribourg immatrikulieren möchten, finden weitere Informationen auf der Website der Dienststelle für Zulassung und Einschreibung.

    Wenn sich Ihre Fragen auf einen bestimmten Kurs beziehen, den Sie besuchen oder besuchen möchten, zögern Sie bitte nicht, sich direkt an die zuständige Dozentin oder den zuständigen Dozenten zu wenden.

    Wenn Sie Fragen zum Studienplan des MA-Programm «Islam und Gesellschaft», zum Inhalt der Lehrveranstaltungen, zur Erstellung Ihres persönlichen Stundenplans (Auswahl der zu belegenden Kurse), zum Besuch von Lehrveranstaltungen an Partneruniversitäten, zur ECTS-Übertragung oder zur Validierung von Prüfungen (Noten) haben, können Sie sich ohne Weiteres an die Studienberaterin oder den Studienberater wenden.

    Viele Fragen im Zusammenhang mit dem MyUnifr-Portal werden online beantwortet. Wenn Sie Fragen zum praktischen Leben an der Universität Freiburg oder zu Ihrer Campus Card haben, steht Ihnen Uni-Info zur Verfügung. Für diese Fragen können Sie sich auch mit der Allgemeine Studierendenschaft der Universität Freiburg (AGEF) in Verbindung setzen.