Andrina Zbinden
Wissenschaftliche_r Mitarbeiter_in
PER 17 - 035
+41 26 300 8616
Die naturwissenschaftliche und medizinische Forschung ist in vielen Bereichen mit Tierversuchen verbunden – vor allem, wo komplexe Interaktionen im Gesamtorganismus untersucht werden und (noch) keine tierversuchsfreien Methoden verfügbar sind.
Die Universität Freiburg setzt sich für einen ethischen Umgang mit Versuchstieren ein, indem sie das 3R‐Prinzip (Reduce – Refine – Replace) umsetzt.
Jeder Tierversuch benötigt eine Bewilligung vom kantonalen Veterinäramt und wird, abhängig von der Belastung der Tiere, vorgängig durch die Kommission für Tierversuche geprüft. Ebenso muss jede Versuchstierhaltung dem Kanton gemeldet und von den Behörden bewilligt werden.
Mit dem Tierschutz beauftragt ist eine von der biomedizinischen Forschung unabhängige veterinärmedizinische Fachperson (Tierarzt / Tierärztin), welche direkt dem Dekanat unterstellt ist und das 3R-Prinzips in allen Bereichen der Versuchstierkunde fördert.
Wissenschaftliche_r Mitarbeiter_in
PER 17 - 035
+41 26 300 8616
LSVW (Kantonales Veterinäramt Fribourg)
BLV (Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen)
Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV)
Kanton Freiburg - Tierversuche
Swissuniversities Grundsätze zur tierexperimentellen Forschung
Themenportal Tierversuche des SCNAT
Schweizer Gesellschaft für Versuchstierkunde (SGV)
National Centre for the Replacement, Refinement & Reduction of Animals in Research (NC3R)