Tierschutz

Die naturwissenschaftliche und medizinische Forschung ist in vielen Bereichen mit Tier­ver­suchen verbunden – vor allem, wo komplexe Inter­aktionen im Gesamt­orga­nismus untersucht werden und (noch) keine tierversuchsfreien Methoden verfügbar sind.

Die Universität Freiburg setzt sich für einen ethischen Umgang mit Versuchstieren ein, indem sie das 3R‐Prinzip (Reduce – Refine – Replace) umsetzt.

Jeder Tierversuch benötigt eine Bewilligung vom kan­to­nalen Veterinäramt und wird, abhängig von der Belastung der Tiere, vor­gängig durch die Kommission für Tierversuche geprüft. Eben­so muss jede Versuchstierhaltung dem Kanton gemeldet und von den Behörden bewilligt werden.

Mit dem Tierschutz beauftragt ist eine von der bio­medi­zini­schen Forschung un­ab­häng­ige vete­rinär­medi­zinische Fach­person (Tierarzt / Tierärztin), welche direkt dem Dekanat unterstellt ist und das 3R-Prinzips in allen Be­reichen der Versuchstierkunde fördert.

Tierschutzbeaufragte:
Aufgaben der Tierschutzbeauftragten
  • Beratung und Unterstützung für WissenschaftlerInnen
    • Planung und Durchführung von Tierversuchen nach den Prinzipien der 3R: Prüfung der Anträge für die Bewilligung von Tierversuchen vor Eingabe bei den kantonalen Behör­den (Veterinäramt); Berücksichtigung der 3R in der Planung und Unterstützung bei der Umsetzung im Versuch;
    • Unterstützung bei der Eingabe der Gesuche und jährlichen Berichte sowie der Verwaltung der Bewilligungen;
    • Umsetzung der aktuellen Kenntnisse aus der Labortierkunde und Veterinärmedizin für optimale Versuchsbedingungen (Anästhesie, Analgesie, Chirurgie, Überwachung, Ab­bruchkriterien etc.);
    • In den Tierhaltungen mit den Leitenden der Versuchstierhaltungen und TierpflegerInnen: Umsetzung der Gesetzgebung, artgerechte Beschäftigung für Versuchstiere, Gesund­heitsüberwachung, Hygienemassnahmen, Import/Export etc.; Koordination und Zusammenarbeit zwischen den Tierhaltungen.

     

  • Aus- und Weiterbildung für Forschende und Tierpflegepersonal
    • Überprüfung der Einhaltung der obligatorischen Aus- und Weiterbildungen betreffend Arbeit mit Versuchstieren;
    • Informierung des Personals über angebotene Kurse;
    • Organisation von internen Weiterbildungen;
    • Koordination von Aus- und Weiterbildungen in Zusammenarbeit mit den anbietenden Instituten (v.a. Schweizer Netzwerk für Ausbildung in Versuchstierkunde und ak­kre­di­tierte Kurse durch die Vereinigung der Schweizer Kantons­tier­ärztinnen und Kantons­tier­ärzte VSK).

     

  • Interne Kontrollen
    • Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen in den Tierhaltungen;
    • Durchführung der Tierversuche gemäss Bewilligung;
    • In diesem Zusammenhang ist die mit dem Tierschutz beauftragte Person von den For­schungs­gruppen unabhängig und sachverständige Kontaktperson für das kantonale Veterinäramt (Amt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen LSVW).

     

  • Weitere Aufgaben
    • Veterinärmedizinische Versorgung der Versuchstiere;
    • Schnittstellenfunktion mit den Veterinärbehörden in allen Bereichen von Tierversuchen und Tier­haltungen:

             LSVW (Kantonales Veterinäramt Fribourg)

             BLV (Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen)

    • Informierung der WissenschaftlerInnen über die Eingabefristen für Tier­versuchsanträge bei den kantonalen Behörden;
    • Weiterleitung von relevanten Informationen von Institutionen und Behörden im In- und Ausland im Bereich Ver­suchs­tier­kunde (z.B. Schweizer Gesellschaft für Versuchs­tier­kunde SGV, Institut für Labortierkunde LTK, Réseau des animaleries lémaniques Résal, BLV etc.);
    • Zusammenarbeit, Wissens- und Informationsaustausch mit den Tierschutzbeauftragten aus anderen Instituten (Universitäten, ETH, Industrie) im Schweizer AWO Netzwerk (AWO = Animal Welfare Officer) und anderen fachverwandten Spezialisten im In- und Ausland;
    • Zusammenarbeit mit dem SAFN (Swiss Animal Facility Network), 3RCC (Kompetenz­zentrum 3RCC) etc.

     

  • Links