Zulassung zum Master in Humanmedizin

Die Zulassung zum Masterstudium ist in der Verordnung über die Zulassungsbeschränkungen zum Master of Medicine (MMed) der Universität Freiburg geregelt.

Die Verordnung sieht u. a. vor, dass

  • die Anzahl der Studienplätze auf 40 beschränkt ist.
  • die Studienplätze prioritär an Bewerberinnen und Bewerber vergeben werden, die an der Universität Freiburg den Bachelor of Medicine (BMed) in Humanmedizin erfolgreich abgeschlossen haben
  • übrigbleibende Plätze an Bewerberinnen und Bewerber vergeben werden
    • die an einer anderen Schweizer Universität den Bachelor of Medicine (BMed) in Humanmedizin erfolgreich abgeschlossen haben und
    • zuletzt an Bewerberinnen und Bewerber, die an einer anerkannten ausländischen Universität den Bachelor of Medicine (BMed) in Humanmedizin erfolgreich abgeschlossen haben
  • innerhalb einer Kategorie die Zuteilung der Studienplätze nach einem von der Fakultät in Richtlinien festgelegten Auswahlverfahren erfolgt, wenn mehr Bewerbungen vorhanden sind als freie Studienplätze zur Verfügung stehen.