Abteilung Medizin
Die Abteilung Medizin ist eine der beiden Abteilungen der Math.-Nat. und Med. Fakultät der Universität Freiburg. Die Abteilung Medizin umfasst fünf Departemente sowie das Institut für Hausarztmedizin und arbeitet eng mit verschiedenen Partnerinstitutionen zusammen. Ihre Organisation ist in den Statuten der Abteilung Medizin geregelt und besteht aus dem Abteilungsrat, Präsidium, ständigen Kommissionen und dem Med-Office als Verwaltungsorgan.
Der Abteilungsrat ist das höchste Organ der Abteilung. Er wird von der Abteilungspräsidentin oder dem Abteilungspräsidenten geleitet und setzt sich aus der Professorenschaft und aus Vertretungen der wissenschaftlichen Mitarbeitenden, der Studierenden und des administrativen und technischen Personals sowie der Partnerinstitutionen zusammen.
Er fällt Entscheide in all den Bereichen, welche der Zuständigkeit der Abteilung obliegen, wie beispielsweise die Annahme der Vorschläge für Studienpläne und Studienreglemente. Darüber hinaus formuliert er Vorschläge zu Händen des Fakultätsrates betreffend die Geschäfte, welche in der Zuständigkeit der Fakultät liegen. Der Abteilungsrat tagt in der Regel dreimal pro Semester, jeweils zwei Wochen vor dem Fakultätsrat. Die Zuständigkeiten und Aufgaben des Abteilungsrates sind in den Statuten der Abteilung beschrieben.
Das Präsidium ist das leitende und vollziehende Organ der Abteilung, unter Vorbehalt der Zuständigkeiten der zentralen Organe der Universität, der Fakultät und des Abteilungsrates. Es besteht aus der Präsidentin oder dem Präsidenten der Abteilung sowie zwei Vizepräsidenten oder Vizepräsidentinnen, die unterschiedlichen Departementen angehören.
Es wird in seinen Tätigkeiten durch das Med-Office unterstützt. Zu den Aufgaben des Präsidiums zählt die Sicherung des guten Betriebs der Abteilung sowie die Vorbereitung des Abteilungsrates und routinemässige Geschäfte. Es sichert ausserdem die Kommunikation mit dem Dekanatsrat und garantiert den Informationsfluss zwischen den Departementen der Abteilung.
Finanzkommission
Die Finanzkommission setzt sich aus den Präsidentinnen und Präsidenten der Departemente zusammen, welche die Abteilung in der Finanzkommission der Fakultät vertreten sowie aus je einer Vertretung des Mittelbaus und der Studierenden.
Die Präsidentin oder der Präsident der Finanzkommission ist in der Regel ein Mitglied des Präsidiums. Die Direktorin oder der Direktor des Instituts für Hausarztmedizin kann an den Sitzungen der Kommission teilnehmen und hat eine beschliessende Stimme. Zusätzlich kann die aus dem Med-Office zuständige Person für die Finanzen mit beratender Stimme an den Sitzungen der Kommission teilnehmen. Die Finanzkommission ist zuständig für die Ausarbeitung eines Vorschlages zur Verteilung der Sachkredite innerhalb der Abteilung (beispielsweise betreffend der Lehre oder Forschungsgruppen) zuhanden des Abteilungsrates.
Der Abteilungsrat setzt ständige Studien- und Prüfungskommissionen ein und überträgt ihnen alle Aufgaben betreffend die Leitung der Lehre. Insgesamt gibt es fünf Studienkommissionen. Die Studienkoordinatorinnen und -koordinatoren unterstützten die jeweiligen Studienkommissionen bei der Ausführung ihrer Aufgaben.