Religionsrecht II: Religionsverfassungsrecht
UE-DDR.02446
| Dozenten-innen: Pahud de Mortanges René, Stöckli Andreas |
| Kursus: Master |
| Art der Unterrichtseinheit: Vorlesung |
| ECTS: 5 |
| Sprache-n: Deutsch |
| Semester: FS-2026 |
Mit der „Renaissance" der Religion im 21. Jh. steht auch das Religionsrecht wieder im Vordergrund des Interesses. Der Kurs beschäftigt sich mit den internen Normen der Religionsgemeinschaften und mit dem staatlichen Religionsverfassungsrecht.
Vorgestellt werden im Herbstsemester (Religionsrecht I) die Rechtsquellen, die Verfassungsstrukturen und die wichtigen Rechtsmaterien der römisch-katholischen und der evangelisch-reformierten Kirche, aber auch der islamischen und jüdischen Gemeinschaften. Vertieft angeschaut wird bei allen das Ehe- und Familienrecht.
Im Frühlingssemester (Religionsrecht II) werden das Religionsverfassungsrecht des Bundes und die religionsrechtlichen Systeme der Kantone erörtert. Im Vordergrund stehen das Grundrecht der Religionsfreiheit, seine Inhalte und ihre Schranken, sodann die Institution der öffentlich-rechtlichen Anerkennung von Kirchen und anderen Religionsgemeinschaften. Zu Sprache kommen auch die aktuellen, in den Medien diskutierten Fälle.
Dieser Einführungskurs kann auf Bachelorstufe zur Erlangung der Mention Religionsrecht besucht werden, auf Masterstufe als Teil des Schwerpunktes Religionsrecht.
Diese Lehrveranstaltung wird im akademischen Jahr 2025/26 nicht gestreamt.
Prüfungen
Mündliche Prüfung von 15 Minuten (ohne Vorbereitungszeit). Die Prüfung kann in jeder gewünschten Session abgelegt werden.
Studierende, welche die Prüfung auf Masterstufe ablegen, müssen zusätzlich zum Inhalt der Bachelor-Vorlesung einen obligatorischen Zusatzstoff erarbeiten, welcher auf Moodle zur Verfügung steht.
Lernziele
Die Studierenden erwerben die Kompetenz, Konfliktsituationen zwischen dem Grundrecht der Religionsfreiheit und dem Prinzip der religiösen Neutralität des Staates zu identifizieren, zu analysieren und rechtsdogmatisch fundierte Lösungsansätze zu entwickeln.
Die Studierenden können am Ende des Studienjahres:
- Problemfelder im Spannungsfeld zwischen Religionsfreiheit und staatlicher Neutralität systematisch erfassen und einordnen
- Auf Basis der einschlägigen Rechtsprechung und Rechtslehre begründete juristische Argumentationen entwickeln
- Verschiedene Lösungsansätze kritisch bewerten und deren rechtliche Tragfähigkeit beurteilen
Zu diesem Zweck müssen die Studierenden, die im Kurs behandelte, einschlägige Praxis und Lehre kennen.
Dokumentation
Die Kursdokumentation wird auf Moodle zur Verfügung gestellt (Moodle-Kurs «Einführung in das Religionsrecht [aktuelles Jahr]»).
