Einleitungsartikel des ZGB
UE-DDR.00447

Dozenten-innen: Hürlimann-Kaup Bettina
Kursus: Master
Art der Unterrichtseinheit: Vorlesung
ECTS: 5
Sprache-n: Deutsch
Semester: FS-2026

Diese Veranstaltung wird im FS 2026 nicht gestreamt.

Die Veranstaltung behandelt die ersten neun Artikel des ZGB. Ziel des Kurses ist eine vertiefte Auseinandersetzung mit diesen Bestimmungen, die für das gesamte Privatrecht von fundamentaler Bedeutung sind.

Der Schwerpunkt liegt auf Art. 1 ZGB (Auslegung des Gesetzes, richterliche Rechtsfindung). Weiter werden behandelt das Gebot des Handelns nach Treu und Glauben und das Rechtsmissbrauchsverbot, der gute Glaube, das Verhältnis zwischen kantonalem öffentlichen Recht bzw. kantonalem Privatrecht und Bundesprivatrecht sowie die Beweislast.

Die aktive Mitarbeit der Studierenden und die Lektüre der abgegebenen Unterlagen sind erforderlich.


Prüfungen

Inhalt der Prüfung ist der in der Veranstaltung erarbeitete Stoff. Die Prüfung ist mündlich und dauert 15 Minuten (keine Vorbereitungszeit).

Es gibt keine zusätzlichen Leistungsnachweise.


Lernziele

Die Studierenden sollen die Regeln über die Rechtsanwendung, die Rechtsausübung, den Beweis und das Verhältnis zwischen kantonalen und eidgenössischem Recht im Detail erarbeiten und in der Lage sein, das Gelernte auf konkrete Fälle anzuwenden.
 


Dokumentation

ZGB/OR

die auf moodle.unifr.ch aufgeschalteten Unterlagen

die im Rahmen der Veranstaltung angegebene Literatur