Öffentliches Recht III
UE-DDR.00717
| Dozenten-innen: Meier Fabian, Stöckli Andreas |
| Kursus: Bachelor |
| Art der Unterrichtseinheit: Vorlesung |
| ECTS: 12 |
| Sprache-n: Deutsch |
| Semester: HS-2025, FS-2026 |
Diese Lehrveranstaltung wird im akademischen Jahr 2025/26 gestreamt.
Die Vorlesung Öffentliches Recht III, die zwei Semester dauert und sich dem Besonderen Verwaltungsrecht widmet, behandelt ausgewählte Gebiete des Bundesverwaltungsrechts, wobei auch Bezüge zum kantonalen Recht hergestellt werden.
Im Herbstsemester wird eine Übersicht insbesondere über das Raumplanungs-, Bau- und Umweltrecht (Schwerpunkt) und das Recht von Bildung, Forschung und Kultur sowie von Radio und Fernsehen gegeben.
Im Frühjahrssemester steht das öffentliche Wirtschaftsrecht im Mittelpunkt des Interesses. Nach einer Einführung in die Wirtschaftsverfassung und einer Darstellung der zunehmenden internationalen Verflechtung des öffentlichen Wirtschaftsrechts der Schweiz werden der Reihe nach ausgewählte, in der Praxis bedeutsame Bereiche des Wirtschaftsverwaltungsrechts (insbesondere Kartellverwaltungs-, Binnenmarkt-, Vergabe-, Finanzmarktaufsichts- und öffentliches Unternehmensrecht) näher behandelt.
Die in der Vorlesung vermittelten Kenntnisse werden in den Übungen Öffentliches Recht IUR III vertieft, die von Herrn Fabian Meier, MLaw, Rechtsanwalt, durchgeführt werden.
Prüfungen
Die Studierenden werden im Rahmen einer mündlichen Prüfung (15 Minuten) über die Inhalte der Vorlesung geprüft.
Der Prüfungsstoff ergibt sich aus dem Kursprogramm und den darin angegebenen Themengebieten. Für die Gewichtung der Themen können die Studierenden in etwa auf die entsprechende Gewichtung im Kurs abstellen.
Die Studierenden sind gebeten, die relevanten Erlasse zur Prüfung mitzubringen. Die meisten sind in der TEXTO-Gesetzessammlung «Öffentliches Recht I + II» enthalten. Zugelassen sind jeweils die amtlichen Gesetzestexte in den vier Amtssprachen des Bundes (Deutsch, Französisch, Italienisch, Romanisch). Massgebend ist die Richtlinie der Examenskommission vom 15. Februar 2016 über die Verwendung von Gesetzen an den Prüfungen (Anmerkungs-Richtlinie; vgl. https://www.unifr.ch/ius/de/studium/vorlexam/reglemente/weisungen.html).
Lernziele
Das Ziel der Vorlesung ist es, den Studierenden Grundlagen- und Spezialwissen über verschiedene Bereiche des Besonderen Verwaltungsrechts zu vermitteln. Die Studierenden sind am Ende des Studienjahres in der Lage, komplexe Fragen in ausgewählten Gebieten des Besonderen Verwaltungsrechts zu beantworten und ebensolche Fälle zu lösen.
Zu diesem Zweck müssen die Studierenden
- die in den Vorlesungen, Übungen und Unterlagen eingeführten Rechtsgebiete des Besonderen Verwaltungsrechts kennen,
- die Zusammenhänge und Unterschiede zwischen den relevanten Rechtsgebieten erkennen,
- sich in den einschlägigen Rechtsgrundlagen zurechtfinden,
- die einschlägige Praxis und Lehre im Bereich der behandelten Fragestellungen kennen sowie
- eine Methode zur Erarbeitung von (komplexeren) Fragestellungen und zu einer fundierten rechtlichen Argumentation entwickeln.
Dokumentation
Die Kursdokumentation wird auf Moodle zur Verfügung gestellt (Moodle-Kurs «Öffentliches Recht III [HS-2025 + FS-2026]»).
