BENEFRI-Tagung im EuroparechtPublikationsdatum 16.03.2026

«Bilaterale III» und Personenfreizügigkeit


Das Paket zur «Stabilisierung und Weiterentwicklung der Beziehungen Schweiz-EU (Bilaterale III)» stellt einen Meilenstein innerhalb der Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU dar. Es soll eine Balance zwischen dem Interesse der Schweiz an einer massgeschneiderten, differenzierten europäischen Integration sowie dem Interesse der EU an einer Integritätswahrung des Binnenmarktes erreichen. Innerhalb dieses Interessenverhältnisses rückt insbesondere die Personenfreizügigkeit mit der Unionsbürgerrichtlinie in den Fokus der Bilateralen III.


Die BENEFRI-Tagung im Europarecht 2026 widmet sich der Analyse der sich neu stellenden Rechtsfragen zur Personenfreizügigkeit, wobei auch einschlägige, wirtschaftliche Aspekte Berücksichtigung finden. Ziel ist es, in einem ersten Schritt die allgemeinen Implikationen der Verhandlungsergebnisse für die Personenfreizügigkeit in der Schweiz zu bewerten. In einem zweiten Schritt sollen zentrale Modifikationen im Personenfreizügigkeitsabkommen konkret
analysiert und die notwendigen nationalrechtlichen Gesetzesänderungen beleuchtet werden.

Vortragende:
- SARAH DUBACH, Beauftragte für EU-Angelegenheiten, Staatssekretariat für Migration, Bern
- Prof. Dr. ASTRID EPINEY, Institut für Europarecht, Universität Freiburg
- Dr. iur. CORNELIA LÜTHY, Rechtsanwältin
- Prof. Dr. SARAH PROGIN-THEUERKAUF, Institut für Europarecht, Universität Freiburg

Datum und Ort:
30.04.2026 13:15 - 17:00
PER 21 A 140, Bd de Pérolles 90, 1700 Fribourg

Informationen und Anmeldung >