Publikationsdatum 11.07.2017
Änderung bezüglich der Seminare und schriftlichen Arbeiten
Neu wird ab dem 1. September 2017 nur noch ein einziges Seminar durch eine schriftliche Arbeit, die ausserhalb des Seminars verfasst wird (zu 5 ECTS), ersetzt werden können. Weiterhin wird es aber möglich sein, beide Seminare durch eine Forschungsarbeit (zu 10 ECTS) zu ersetzen.
Die Übergangsregelung lautet wie folgt: Schriftliche Arbeiten, die vor dem 1. September 2017 vergeben worden sind, können gemäss bisheriger Regelung als Ersatz für ein Seminar angerechnet werden (bis maximal zwei Seminare).