Qualitätssicherung in den Diensten

Damit die Universität Freiburg funktionieren kann, braucht es nicht nur qualifiziertes Personal für Lehre und Forschung, sondern auch Mitarbeitende, die in den verschiedenen Diensten die Verwaltung der Universität sicherstellen.

Das Qualitätssicherungssystem der Universität Freiburg sieht die regelmässige Evaluation ihrer Dienste vor. Mit dem Ziel, durch gezielte Massnahmen zu einer optimalen Weiterentwicklung der jeweiligen Tätigkeiten beizutragen, führen die betreffenden Mitarbeitenden eine Selbstevaluation durch, die Anspruchsgruppen werden befragt und eine Expertin bzw. ein Experte beurteilt die Funktionsweise des Dienstes aus externer Perspektive. 

Der Qualitätssicherungsprozess in den Diensten wird unter Anwendung des Qualitätssicherungszyklus umgesetzt, welcher aus zwei Phasen (auch "Doppelschlaufe" genannt) besteht und von der Dienststelle Qualitätssicherung begleitet wird. Die Umsetzung des Prozesses wurde aufgrund der Erfahrungen, die zwischen 2018 und 2021 in den Pilotprojekten mit vier Diensten gemacht wurden, fortlaufend verfeinert und in Richtlinien festgehalten.

Richtlinien zur Qualitätssicherung in den zentralen DienstenOrganigramm Rektorat und zentrale Dienste

Qualitätssicherungszyklus

  • CHECK

    Ziel der Evaluation der Dienststelle ist es, die Stärken und Schwächen des Dienstes zu ermitteln, um gezielte Entwicklungsmassnahmen zu definieren. In Zusammenarbeit mit der Dienststelle Qualitätssicherung führt die evaluierte Dienststelle mit Hilfe ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zunächst eine Selbstevaluation unter Einbeziehung von Nutzerinnen und Nutzern ihrer Dienstleistungen sowie interner Partner durch. Diese Selbstevaluation resultiert in einem Selbstevaluationsbericht. In einem zweiten Schritt liefert eine externe Expertin bzw. ein externer Experte eine Einschätzung, die einerseits auf dem Selbstevaluationsbericht, andererseits auf einem Vor-Ort-Besuch beruht.

  • ACT & PLAN

    Die aus der Evaluation der Dienststelle gezogenen Schlussfolgerungen liefern die Grundlage für die Diskussion und den Entwurf umzusetzender Verbesserungsmassnahmen. Sind andere Dienststellen oder externe Instanzen von diesen Massnahmen betroffen, so werden sie in die Diskussion einbezogen. Es geht in erster Linie um die Identifizierung möglicher Weiterentwicklungsmassnahmen, um die Auswahl der zu ergreifenden Massnahmen und um die Planung ihrer Umsetzung.

  • DO

    Im Anschluss an die Umsetzung der beschlossenen Massnahmen setzt die Dienststelle ihre Tätigkeiten unter den Bedingungen der neu eingeführten Verbesserungsmassnahmen fort.

  • Zweite Schlaufe

    Nach einiger Zeit veranstalten die von der Evaluation betroffenen Personen ein Folgetreffen («follow-up»), bei dem sie Bilanz ziehen über die umgesetzten Massnahmen (2. CHECK) und entscheiden über die Beibehaltung oder Anpassung bestimmter Massnahmen (2. ACT & PLAN). Dies ist ein wichtiger Zeitpunkt, um den Kreislauf zu schliessen und die Massnahmen zu verfeinern bis zur nächsten Evaluation.