Personen innerhalb der Universität Freiburg

Da die Studienplätze begrenzt sind, werden sie in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Bewerbungsdossiers vergeben.

Sie müssen einen Antrag auf Änderung des Studiengangs oder Studienprogramms stellen, wenn Sie ein anderes Studium aufnehmen möchten.

Anträge auf Änderung des Studiengangs für das Herbstsemester können vom 19. November bis 30. April (verspätete Anmeldung bis 18. September) eingereicht werden. Ein Studienbeginn im Frühlingssemester ist grundsätzlich nicht möglich.

Vorgehensweise:

1. Einreichung des Antrags beim Dekanat

Für die Einreichung eines Antrags auf Änderung des Studiengangs sind die folgenden Dokumente an das Dekanat der Fakultät für Erziehungs- und Bildungswissenschaften (eduform@unifr.ch) zu senden:

  • Formular für den Antrag auf Änderung des Studiengangs für den Bachelor of Arts für den Unterricht auf der Primarstufe, ausgefüllt und unterzeichnet
  • Strafregisterauszug (nicht älter als drei Monate)

Die Anträge sind vom 19. November bis 30. April (verspätete Anmeldung bis 18. September) einzureichen.

Formular für den Antrag auf Änderung des Studiengangs für den Bachelor of Arts für den Unterricht auf der Primarstufe

2. Änderung des Studiengangs auf MyUnifr

Sobald Ihr Studienplatz bestätigt wurde, müssen Sie bis zur angegebenen Frist auf MyUnifr einen Antrag auf Änderung des Studiengangs einreichen.

Wird der Antrag nicht fristgerecht eingereicht, verfällt Ihr Studienplatz.

3. Vergabe der Studienplätze

Die Fakultät für Erziehungs- und Bildungswissenschaften vergibt die Studienplätze in der Reihenfolge des Eingangs der Bewerbungsunterlagen. Sie erhalten eine E-Mail, in der Ihnen mitgeteilt wird, ob Ihnen ein Studienplatz zugewiesen wurde oder ob Sie auf die Warteliste gesetzt wurden.

Falls Ihnen vor Ablauf der Zulassungsfrist kein Studienplatz angeboten werden kann, erhalten Sie einen Studienplatz für das nächste Studienjahr, vorausgesetzt, Sie durchlaufen erneut das vollständige Zulassungsverfahren.