Kurse und Examen
Informationen darüber, in welche Unterrichtseinheiten (Kurse, Vorlesungen, Praktika usw.) Sie sich einschreiben müssen und welche Leistungsnachweise (Examan) Sie absolvieren müssen, finden Sie im jeweiligen Studienplan. Bei Fragen zum Studienplan wenden Sie sich an die Studienberatung.
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Ein- und Ausschreibung in Unterrichtseinheiten und Leistungsnachweise
Sie müssen sich zwingend innerhalb der jeweiligen Fristen gemäss Fakultätskalender sowohl in die Unterrichtseinheiten wie auch in die Leistungsnachweise über den virtuellen Schalter MyUnifr einschreiben.
Die Einschreibung für einen Leistungsnachweis setzt die Einschreibung für die entsprechende Unterrichtseinheit voraus.
Möchten Sie eine Unterrichtseinheit nicht mehr besuchen oder einen Leistungsnachweis später ablegen, müssen Sie sich zwingend innerhalb der jeweiligen Fristen gemäss Fakultätskalender über den virtuellen Schalter MyUnifr ausschreiben.
Einschreibung in Unterrichtseinheiten
Einschreibung in Leistungsnachweise
Resultate und Validierung einsehen
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Prüfungssessionen
In der Regel finden die Leistungsnachweise innerhalb der festgelegten Prüfungssessionen statt:
- Wintersession
- Sommersession
- Herbstsession
Unterrichtseinheiten, welche ausserhalb der Prüfungssessionen evaluiert werden (insbesondere die Praktika) sind in den Studienplänen definiert.
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Überschneiden von Terminen und Abwesenheit bei Leistungsnachweisen
Überschneiden von Terminen
Im Fall von zeitlichen Überschneidungen von zwei Leistungsnachweisen muss die oder der Studierende die Studienprogrammverantwortliche oder den Studienprogrammverantwortlichen so rasch wie möglich und spätestens eine Woche vor dem Leistungsnachweis informieren.
Gerechtfertigte Abwesenheit
Die oder der Studierende, die oder der aus gerechtfertigten Gründen (wie Krankheit, Unfall, Tod eines nahen Angehörigen, etc.) nicht an einem Leistungsnachweis erscheinen kann, muss, sobald sie oder er Kenntnis vom Grund hat, die Studienprogrammverant-wortliche oder den Studienprogrammverant-wortlichen schriftlich darüber informieren. Sollte dies zu diesem Zeitpunkt nicht möglich sein, so muss dies spätestens sieben Tage nach dem Datum des Leistungsnachweises erfolgen.
Die ungerechtfertigte Abwesenheit oder der Verzicht auf das Ablegen eines Leistungsnachweises, für welchen Sie sich eingeschrieben haben, entspricht einem Misserfolg.