Versuche und Misserfolg
Ein nicht bestandener Leistungsnachweis kann in der Regel einmal wiederholt werden (zweiter Versuch). Für nähere Informationen konsultieren Sie Ihren Studienplan sowie das Studienreglement.
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Dritten Versuch
Gemäss Art. 24 des Reglements vom 19. September 2024 über das Studium, auf Antrag bei dem für das betreffende Studienprogramm zuständigen Sekretariat können Studierende in jedem Studienprogramm der Fakultät für einen einzigen Leistungsnachweis und nur ein einziges Mal einen dritten Versuch erhalten.
Das Formular für den Antrag auf einen dritten Versuch muss bei dem für das betreffende Studienprogramm zuständigen Sekretariat spätestens 5 Tage nach Mitteilung des Resultats eingereicht werden.
In den Studienplänen wird angegeben, in welchen Unterrichtseinheiten ein dritter Versuch zulässig ist. -
Verfahren
Entscheide über die inhaltliche Bewertung von Prüfungen, die Beurteilung der berufspraktischen Ausbildung oder andere Fähigkeitsbewertungen sowie Ergebnisse der Ausschreibung von Praktikumsplätzen sowie Entscheide betreffend die Anerkennung von Studienleistungen können mit Einsprache angefochten werden.
Das Verfahren richtet sich für alle Studierenden nach dem Reglement vom 14. März 2024 über das Einspracheverfahren. Die Einsprachefrist beträgt für alle Studierenden dreissig Tage. Sie beginnt an dem Tag, der auf die formale Mitteilung des beanstandeten Entscheids folgt.
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Vorbereitung und Unterstützung
Der Umgang mit Misserfolgen kann herausfordern sein – doch Sie sind nicht alleine. Ob Sie auf der Suche nach Strategien für ein besseres Zeitmanagement sind, Wege zur Stressbewältigung suchen, sich neu orientieren möchten oder einfach ein paar motivierende Worte brauchen – Unterstützung finden Sie über diese Links:
Vorbereitung Tipps und TricksUnterstützung und Beratung
