Studienurlaub und -verlängerung
Nachfolgend finden Sie Informationen in Bezug auf die Einreichung einesAntrags auf Verlängerung der Studienzeit oder eines Urlaubsgesuchs.
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Antrag um Verlängerung der Studienzeit
Das Reglement vom 19. September 2024 über das Studium an der Fakultät für Erziehungs- und Bildungswissenschaften sieht eine maximale Studiendauer vor (vgl. Art. 10 und Art. 112).
Falls die maximale Studiendauer nicht eingehalten wird, dürfen Sie ihr Studium im betreffenden Studienprogramm nicht mehr weiterführen und erleiden einen endgültigen Misserfolg (vgl. Art. 10 Abs. 8 Studienreglement).
Sie haben die Möglichkeit einen begründeten Antrag auf Verlängerung der Studiendauer um ein Semester einzureichen.
Ihr Antrag muss schriftlich mittels Formular und innerhalb der im Fakultätskalender vorgesehenen Fristen an eduform@unifr.ch gerichtet werden. Der Dekanatsrat entscheidet über die Anträge, die eine Verlängerung der Studiendauer anstreben. Beachten Sie, dass es keine Garantie dafür gibt, dass Ihr Antrag angenommen wird. Verspätete eingereichte oder unvollständige Anträge werden nicht berücksichtig.
Bitte beachten Sie: Gründe wie Militär- oder Zivildienst, Krankheit, Schwangerschaft/Mutterschaft/Vaterschaft sind Gegenstand eines Urlaubsgesuchs und können deshalb nicht als Gründe für eine Verlängerung der Studiendauer geltend gemacht werden. Ebenfalls ausgeschlossen sind im Prinzip Gründe, die Gegenstand eines Gesuchs um Nachteilsausgleich sind.
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Urlaubsgesuch
Alle Informationen in Bezug auf die Einreichung eines Urlaubsgesuchs finden hier.