Anerkennung Studienleistungen

Sie haben bereits an einer anderen (anerkannten) Hochschule oder Fakultät der Unifr studiert und möchten die Anerkennung dieser erbrachten Studienleistungen prüfen lassen, dann gehen Sie wie folgt vor.

Beachten Sie, dass der Umfang der durch Anerkennung erworbenen ECTS-Kreditpunkte  höchstens die Hälfte der zu validierenden Studienleistungen betragen darf.

  • Studienleistungen, die innerhalb der Unifr erbracht wurden

    Das Anerkennungsgesuch für an einer anderen Fakultät oder in einem anderen Studiengang der Universität Freiburg erbrachte Studienleistungen erfolgt über den virtuellen Schalter MyUnifr.

    Übertragung von Studienleistungen
  • Studienleistungen, die ausserhalb der Unifr erbracht wurden

    Die Anerkennung von Studienleistungen und die Zulassung zum Studium sind zwei unterschiedliche, voneinander unabhängige Verfahren. 

    Für die Anerkennung von Studienleistungen müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

    • Sie sind an der Unifr immatrikuliert.
    • Sie müssen Ihr Gesuch vor Ende des ersten Semesters einreichen.

     Dem Anerkennungsgesuch sind die folgenden Dokumente beizufügen:

    • Leistungsnachweise;
    • soweit möglich, Beschreibungen und Ziele von Kursen oder anderen validierten Studienleistungen;
    • die Anzahl der ECTS-Kreditpunkte bzw. die wöchentliche Stundenzahl und die Dauer der einzelnen Kurse;
    • alle anderen als relevant erachteten Dokumente (Bewertungsbericht usw.).

    Reichen Sie das Anerkennungsgesuch per E-Mail beim Sekretariat des entsprechendenDepartements ein.