Die verpflichtende Einführungswoche wird in der 37. Kalenderwoche durchgeführt.
Personen ausserhalb der Universität Freiburg mit einem ausländischen Vorbildungsausweis
Da die Studienplätze begrenzt sind, werden sie in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Bewerbungsdossiers vergeben.
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Zulassungsbedingungen
Die auf der Webseite der Dienststelle für Zulassung und Einschreibung aufgeführten Zulassungsbedingungen für den Bachelor gelten auch für die Zulassung zum Bachelor of Arts für den Unterricht auf der Primarstufe.
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Anmeldeperiode
Das Studium kann nur im Herbstsemester begonnen werden.
Die Online-Anmeldung ist im folgenden Zeitraums geöffnet: 15. November – 30. April (verspätete Anmeldung bis 31. August).
Für Bewerber_innen, die ein Visum benötigen, ist die Frist auf den 28. Februar festgelegt.
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Anmeldeverfahren
1. Online-Anmeldung
Die Anmeldung muss innerhalb der unter dem Reiter «Anmeldeperiode» angegebenen Fristen erfolgen.
Sie können sich online anmelden, auch wenn Sie Ihr Studium noch nicht abgeschlossen und/oder Ihr Abschlusszeugnis noch nicht erhalten haben.
Wir empfehlen Ihnen, sich so früh wie möglich anzumelden.
2. Zahlung der Anmeldekosten
Die Zahlung der Anmeldekosten kann direkt per Kreditkarte oder Twint erfolgen oder über eine nach der Validierung der Anmeldung herunterladbare Rechnung.
Nur Bewerbungen, für die die Anmeldekosten bezahlt wurden, werden bearbeitet.
Die Anmeldekosten werden weder erstattet noch auf ein anderes Semester übertragen, auch nicht im Falle einer fehlerhaften, zurückgezogenen oder abgelehnten Bewerbung.
Bankgebühren und Wechselkursgebühren gehen vollständig zu Lasten des Auftraggebers.
3. Hochladen der Dokumente
Nach der Bestätigung der Online-Anmeldung steht in Ihrem Inscruni-Konto eine personalisierte Liste der einzureichenden Dokumente zur Verfügung. Alle aufgeführten Dokumente sind für die Bearbeitung Ihres Zulassungsantrags erforderlich und müssen innerhalb der angegebenen Fristen eingereicht werden.
Indikative Liste der Dokumente:
- Vollständiger und aktueller Lebenslauf
- ID-Karte / Pass (Vorder- und Rückseite)
- Visum oder Aufenthaltserlaubnis, je nach Land (für Anmeldungen, die zwischen dem 28. Februar und dem 30. April erfolgen)
- Strafregisterauszug (nicht älter als drei Monate)
- Maturitätszeugnis. z. B. High School Diplom (falls erworben)
- Unterlagen zu tertiären Studien (falls bereits ein Studium begonnen wurde)
Nur vollständige Bewerbungsunterlagen werden bearbeitet.
Dokumente, die nicht in Französisch, Deutsch, Englisch oder Italienisch verfasst sind, müssen von beglaubigten Übersetzungen begleitet werden, die bestimmte Kriterien erfüllen.
Wir weisen darauf hin, dass die eingereichten Unterlagen sorgfältig zusammengestellt sein müssen. Ist das Dossier unvollständig oder enthält es Dokumente von schlechter Qualität bzw. solche, die den angegebenen Vorgaben nicht entsprechen, wird es nicht bearbeitet.
4. Bearbeitung des Zulassungsantrags und Entscheidung
Sobald wir die geforderten Unterlagen erhalten haben, wird Ihr Zulassungsantrag in zwei Schritten bearbeitet:
- Formelle Prüfung der Unterlagen durch die Dienststelle für Zulassung und Einschreibung, die entscheidet, ob Sie für das Bachelorstudium zugelassen werden können;
- Materielle Prüfung der Unterlagen durch die Fakultät, die festlegt, ob Sie speziell für den Bachelor of Arts für den Unterricht auf der Primarstufe zugelassen werden können und die Studienplätze vergibt.
Wenn Sie grundsätzlich zugelassen werden, aber alle Studienplätze bereits vergeben sind, werden Sie auf die Warteliste gesetzt und von der Fakultät informiert. Falls Ihnen vor Ablauf der Zulassungsfrist kein Studienplatz angeboten werden kann, erhalten Sie einen Studienplatz für das nächste Studienjahr, vorausgesetzt, Sie durchlaufen erneut das vollständige Zulassungsverfahren.
5. Antrag auf ein Visum
Wenn Sie Staatsangehörige_r eines visumspflichtigen Landes sind, müssen Sie vor Ihrer Einreise in die Schweiz bei der zuständigen Schweizer Vertretung in Ihrem Wohnsitzland ein Visum beantragen.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Amt für Bevölkerung und Migration.
6. Ergänzungsprüfung der Schweizerischen Maturitätskommission (ECUS)
Wenn Ihre Zulassung vom Bestehen der ECUS-Prüfung abhängig ist, müssen Sie diese Prüfung vor Beginn der Lehrveranstaltungen (Mitte August) in der Schweiz ablegen.
7. Versand des Originalzeugnisses
Sie müssen das Original des Diploms, das den Zugang zum Studium an der Universität Freiburg ermöglicht, bis zum 31. August für die endgültige Zulassung vorlegen.
Zu diesem Zweck stehen Ihnen folgende Möglichkeiten zur Verfügung:
- Zusendung per Post;
- Abgabe am Schalter der Dienststelle für Zulassung und Einschreibung während der Öffnungszeiten.
8. Endgültige Entscheidung
Am Ende des Verfahrens erhalten Sie von der Dienststelle für Zulassung und Einschreibung eine schriftliche Mitteilung über die endgültige Entscheidung.
9. Nach der Zulassung
- Versand der Rechnung für die Zahlung der semesterweisen Einschreibegebühr
- Zahlung der Rechnung innerhalb der angegebenen Frist
- Aktivierung Ihres Benutzerkontos
- Erhalt Ihrer Campus Card
- Anmeldung zu den Kursen bei der Fakultät
