Die verpflichtende Einführungswoche wird in der 37. Kalenderwoche durchgeführt.
Personen ausserhalb der Universität Freiburg mit einem Schweizer Vorbildungsausweis
Da die Studienplätze begrenzt sind, werden sie in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Bewerbungsdossiers vergeben.
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Zulassungsbedingungen
Die folgenden Vorbildungsausweise berechtigen zur Zulassung zum Bachelor of Arts für den Unterricht auf der Primarstufe:
- Gymnasialer Maturitätsausweis
- Fachmaturität für das Berufsfeld Pädagogik
- Fachmaturität eines anderen Berufsfeldes + Zeugnis über die Ergänzungsprüfung der Schweizerischen Maturitätskommission (Passerelle)
- Berufsmaturitätsausweis + Zeugnis über die Ergänzungsprüfung der Schweizerischen Maturitätskommission (Passerelle)
- Bachelorabschluss einer anerkannten Universität, Fachhochschule (FH) oder Pädagogischen Hochschule (PH)
- Bescheinigung über das Bestehen der Prüfung, die den Zugang zum Zulassungsverfahren für den Bachelor of Arts für den Unterricht auf der Primarstufe an der Universität Freiburg ermöglicht.
Personen, die keinen Abschluss besitzen, der zur Zulassung zum Bachelor of Arts für den Unterricht auf der Primarstufe berechtigt, können unter bestimmten Voraussetzungen eine Zulassung «sur dossier» erhalten.
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Anmeldeperiode
Das Studium kann nur im Herbstsemester begonnen werden.
Die Online-Anmeldung ist im folgenden Zeitraum geöffnet: 15. November – 30. April (verspätete Anmeldung bis 31. August)
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Anmeldeverfahren
1. Online-Anmeldung
Die Anmeldung muss innerhalb der unter dem Reiter «Anmeldeperiode» angegebenen Fristen erfolgen.
Sie können sich online anmelden, auch wenn Sie Ihr Studium noch nicht abgeschlossen und/oder Ihr Abschlusszeugnis noch nicht erhalten haben.
Wir empfehlen Ihnen, sich so früh wie möglich anzumelden.
2. Zahlung der Anmeldekosten
Die Zahlung der Anmeldekosten kann direkt per Kreditkarte oder Twint erfolgen oder über eine nach der Validierung der Anmeldung herunterladbare Rechnung.
Nur Bewerbungen, für die die Anmeldekosten bezahlt wurden, werden bearbeitet.
Die Anmeldekosten werden weder erstattet noch auf ein anderes Semester übertragen, auch nicht im Falle einer fehlerhaften, zurückgezogenen oder abgelehnten Bewerbung.
3. Hochladen der Dokumente
Nach der Bestätigung der Online-Anmeldung steht in Ihrem Inscruni-Konto eine personalisierte Liste der einzureichenden Dokumente zur Verfügung. Alle aufgeführten Dokumente sind für die Bearbeitung Ihres Zulassungsantrags erforderlich und müssen innerhalb der angegebenen Fristen eingereicht werden.
Indikative Liste der Dokumente:
- Vollständiger und aktueller Lebenslauf
- ID-Karte / Pass (Vorder- und Rückseite)
- Strafregisterauszug (nicht älter als drei Monate)
- Maturitätszeugnis (falls erworben)
- Unterlagen zu tertiären Studien (falls bereits ein Studium begonnen wurde)
Nur vollständige Bewerbungsdossiers werden bearbeitet.
4. Bearbeitung des Zulassungsantrags und Entscheidung
Sobald wir die geforderten Unterlagen erhalten haben, wird Ihr Zulassungsantrag in zwei Schritten bearbeitet:
- Formelle Prüfung der Unterlagen durch die Dienststelle für Zulassung und Einschreibung, die entscheidet, ob Sie für das Bachelorstudium zugelassen werden können;
- Materielle Prüfung der Unterlagen durch die Fakultät, die festlegt, ob Sie speziell für den Bachelor of Arts für den Unterricht auf der Primarstufe zugelassen werden können und die Studienplätze vergibt.
Wenn Sie grundsätzlich zugelassen werden, aber alle Studienplätze bereits vergeben sind, werden Sie auf die Warteliste gesetzt und von der Fakultät informiert. Falls Ihnen vor Ablauf der Zulassungsfrist kein Studienplatz angeboten werden kann, erhalten Sie einen Studienplatz für das nächste Studienjahr, vorausgesetzt, Sie durchlaufen erneut das vollständige Zulassungsverfahren.
5. Versand des Originalzeugnisses
In den meisten Fällen wird die Dienststelle für Zulassung und Einschreibung Sie auffordern, Ihr Originalzeugnis bis zum 31. August für die endgültige Zulassung einzusenden.
Wenn Ihr Originalzeugnis nach diesem Datum ausgestellt wird (z. B. ein Zertifikat der Schweizerischen Maturitätskommission), setzen Sie sich bitte mit der Dienststelle für Zulassung und Einschreibung in Verbindung.
Für die Fachmaturität für das Berufsfeld Pädagogik wird die endgültige Zulassung ist erst nach Erhalt und Vorlage des offiziellen Zertifikats Ihrer Schule möglich. Wenn Sie Ihr B2-Sprachzertifikat noch benötigen, um Ihre Maturität zu bestätigen, empfehlen wir Ihnen, dies bei der Wahl Ihres Prüfungstermins zu berücksichtigen und sich beim Sekretariat Ihrer Schule zu vergewissern, dass Ihnen das Zertifikat rechtzeitig ausgehändigt werden kann.
6. Endgültige Entscheidung
7. Nach der Zulassung
- Versand der Rechnung für die Zahlung der Semestergebühren
- Zahlung der Rechnung innerhalb der angegebenen Frist
- Aktivierung Ihres Benutzerkontos
- Erhalt Ihrer Campus Card
- Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen (Unterrichteinheiten) bei der Fakultät
