Archivierung und Aufbewahrung

Ein Verfahren für die Archivierung und die Ablieferung legt die zu respektierenden Bestimmungen betreffend Aufbewahrung und Vernichtung von Dokumenten, die Modalitäten für die Ablieferung an das Universitätsarchiv sowie die Bestimmungen für die Konsultation von Archivgut fest.

Verfahren für die Archivierung und die Ablieferung

Für die Fakultäten hat das Universitätsarchiv zwei Aufbewahrungskalender erstellt, welche das Staatsarchiv genehmigt hat. Diese Aufbewahrungskalender lengen die Aufbewahrungsdauer der einzelnen Arten von Dokumenten fest:

Dossiers généraux des décanats (Aufbewahrungskalender)

Documents en lien avec les études, les grades et les diplômes (Aufbewahrungskalender) fichier inexsitant!

Aufbewahrung von Dokumenten

Die Dokumente müssen aufbewahrt werden, ausgenommen sind jene Dokumente, die in zweifacher Ausgabe vorhanden sind oder die als Informations­quelle oder Beweismittel offensichtlich nicht von Interesse sind.

Die zentralen Organe, Fakultäten und universitären Körperschaften sowie alle unterstellten Einheiten sind für die Ablage ihrer Dokumente verant­wortlich und erstellen schriftliche Aktenpläne.

Die Dokumente, die keinen unmittelbaren Nutzen mehr haben, müssen in Archivierungsdossiers geordnet werden.

Für weitere Informationen konsultieren Sie das Verfahren für die Archivierung und die Ablieferung. 

Vernichtung von Dokumenten

Die Archivierung umfasst die Aufbewahrung und die Vernichtung.

Sämtliche Vernichtungen von Dokumenten müssen vom Universitäts­archiv, nach Abkommen mit dem Staats­archiv, genehmigt werden.

Die Dokumente, die nicht als Informationsquelle und als Beweismittel von Interesse sind, können ohne Bedenken vernichtet werden, sofern diese auf der Liste, welche durch das Staatsarchiv angenommen wurde, aufgeführt sind.

Für die Vernichtung von Dokumenten, welche nicht durch das Staatsarchiv genehmigt worden sind, muss ein Vernichtungsverzeichnis erstellt werden. Dieses Verzeichnis muss durch das Universitätsarchiv, nach Absprache mit dem Staatsarchiv, genehmigt werden.  

Ablieferung an das Universitätsarchiv

Laufende Überführung

Ein Exemplar der an der Universität herausgegebenen Publikationen sowie die die Universität betreffenden Gesetzestexte und die unter­zeichneten Originale von Ab­kommen sind an das Universitätsarchiv zu über­geben.

Ablieferung von Archivgut

Vor der Ablieferung von Archivgut ist das Universitätsarchiv zu kontaktieren, um die Modalitäten der Abgabe zu regeln.

Bei der Evaluation der Dossiers wird festgelegt, welche Dossiers an das Universitätsarchiv überführt werden und welche vernichtet werden können. Für die Dienste und Einheiten der zentralen Verwaltung wird diese Evaluation bei der Erstellung des Aufbewahrungskalenders durchgeführt.

Jeder Überführung von Archivgut an das Universitätsarchiv muss eine Ab­lieferungs­liste beigelegt werden.

Für weitere Informationen konsultie

Konsultation

Personen, welche Einsicht in archivierte Dokumente nehmen wollen, wenden sich an das Universitätsarchiv.

Christine Fracheboud, Archivarin
MIS6102
Tel. +41 26 / 300 70 50
christine.fracheboud@unifr.ch

Die Konsultation erfolgt grundsätzlich in seinen Räumlichkeiten.

Für weitere Informationen konsultieren Sie das Verfahren für die Archivierung und die Ablieferung.