DIB für das Personal

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universität Freiburg haben verschiedene Möglichkeiten um aktiv bei der Internationalisierung der Unifr mitzuwirken und von Dienstleistungen der DIB zu profitieren. Wir bieten u.a. Unterstützung bei der Entwicklung neuer internationaler Abkommen und Kooperationen und haben finanzielle Mittel zur Unterstützung der Personalmobilität in Europa für Lehre und Weiterbildung.

  • Internationale Abkommen

    Die Dozierenden der Universität Freiburg können aktiv zur Entwicklung der internationalen Beziehungen der Universität beitragen. Sie können Partnerabkommen initiieren (bilaterale Abkommen mit europäischen Universitäten oder Konventionen mit nicht-europäischen Universitäten), welche

    • ihre Kontakte zu Kolleginnen und Kollegen an Partneruniversitäten festigen,
    • den Studierenden ermöglichen, einen Studienaufenthalt im Ausland zu absolvieren,
    • den Dozierenden selbst einen Gastlehrauftrag an einer Partneruniversität ermöglicht.

    Es muss unterschieden werden, ob sich die Partnerschaftsvereinbarungen auf eine europäische oder eine nicht-europäische Universität beziehen: Partnerschaften mit europäischen Universitäten werden in der Regel im Rahmen des Mobilitätsprogramms Swiss European Mobility (SEMP) geschlossen.

     

    • Partnerschaften mit einer europäischen Universität

      Partnerschaften mit europäischen Universitäten finden im Rahmen des Programms Swiss European Mobility (SEMP) statt. SEMP bietet den Dozierenden die Möglichkeit einer finanzielle Unterstützung für kurze Lehraufenthalte im Ausland sowie um Gastdozierende einzuladen und europäische Studierende für ein Praktikum zu engagieren. Den Studierenden bietet SEMP die Möglichkeit, ein oder zwei Semester an einer euro­päischen Universität zu studieren.

      Grundlage für eine Partnerschaft mit einer europäischen Universität ist ein bilaterales Abkommen zwischen beiden Universitäten. Im Abkommen wird die Anzahl und Stufe der Studentenmobilität festgelegt sowie die Länge der Dozentenmobilität.

      Der Abschluss eines neuen bilateralen Abkommens ist dann erfolgreich, wenn es auf persönlichen Kontakten zwischen den Dozierenden der beiden Hochschulen basiert.

      Eckpunkte

      • Ein europäisches Abkommen wird jeweils für einen bestimmten Studienbereich abgeschlossen.
      • Es kann eine Studierenden- und / oder Dozierendenmobilität vereinbart werden.
      • Für die Studierendenmobilität wird festgelegt, ob diese auf Bachelor-, Master- und / oder Doktoratsstufe stattfindet.
      • Alle Professorinnen und Professoren sowie Lehr- und Forschungsräte der Unifr können ein Austauschabkommen initiieren. 
      • Der Abschluss eines Abkommens für eine Dozierendenmobilität garantiert nicht automatisch deren Finanzierung. Mehr Informationen dazu finden Sie im Abschnitt SEMP-Mobilität für Dozierende.

      Ablauf

      1. Bestehende Abkommen prüfen
        Zuerst sollte mit Hilfe der Suchmaschine für Partneruniversitäten überprüft werden, ob bereits ein Abkommen mit der gewünschten Universität für das gewünschte Studiengebiet besteht.
      2. Kontakt mit der Partneruniversität
        Sie einigen sich mit Ihrer/m Kollegen/in der gewünschten Partneruniversität, dass Sie ein neues Mobilitäts-Partnerabkommen für eine Studierenden- und/oder Dozierendenmobilität abschliessen möchten.
      3. Antrag über MyUnifr
        Sie können über Ihr MyUnifr (unter «Lehre») einen Antrag auf einen neuen bilateralen Austauschvertrag stellen. Anzugebene Informationen:
        • Name der Partneruniversität
        • Name und E-Mail-Adresse Ihrer Kontaktperson an der Partneruniversität, welche ebenfalls an einem Abkommen interessiert ist
        • Art der Mobilität: Studierenden- und / oder Dozierendenmobilität
        • Auf welcher Stufe (Bachelor, Master und / oder Doktorat) die Studierendenmobilität durchgeführt werden soll.
      4. DIB etabliert den Vertrag
        Die DIB erstellt das bilaterale Abkommen nach Rücksprache mit der Antragsstellerin oder dem Antragssteller und nimmt mit der Partneruniversität Kontakt auf.
      5. Information nach Abschluss des Vertrags
        Sobald das unterzeichnete Abkommen vorliegt oder Probleme auftauchen, informiert die DIB die Dozierenden.

      Fristen

      Es gibt keine eigentliche Frist für den Abschluss von neuen Verträgen. Ein Vertrag für die Studierendenmobilität muss idealerweise im Herbst abgeschlossen sein, damit die Studierenden diesen im kommenden akademischen Jahr nutzen können.

      Verträge für die SEMP-Dozierendenmobilität können auch noch für das laufende akademische Jahr abgeschlossen werden, sofern die Partneruniversität zustimmt.

    • Partnerschaften mit einer nicht-europäischen Universität

      Diese Informationen richten sich an die Professorenschaft, welche Bindungen mit ausländischen Kolleginnen und Kollegen, die an einer Universität ausserhalb der EU tätig sind, formalisieren und ihren Studierenden während ihrer Studienlaufbahn eine Mobilität ermöglichen möchten. Es handelt sich um eine horizontale Mobilität, das heisst: die Studierenden bleiben in ihrer Heimatuniversität eingeschrieben und erhalten dort auch ihr Diplom. Das Ziel ist es, eine beschränkte Anzahl an Krediten gemäss einem vor der Abreise genehmigten Programm an der Partneruniversität zu erhalten.

      An der Universität Freiburg ist die Dienststelle für internationale Beziehungen der Ansprechpartner für jegliche Auskünfte über die Vorbereitung, Verwaltung und Begleitung dieser Projekte. Die Vorlage des Partnerschaftsdokuments in Englischer Sprache kann herunter geladen werden. Um das Verfahren zu beschleunigen, ist der Inhalt dieses Dokuments bereits durch das Rektorat genehmigt.

    • Aktuelle Partneruniversitäten der Unifr
  • SEMP-Mobilität für Dozierende

    Die Dozierenden der Universität Freiburg haben im Rahmen des Programms Swiss European Mobility die Möglichkeit, einen Lehraufenthalt an einer Partneruniversität zu absolvieren oder Dozierenden aus Partneruniversitäten zu empfangen. Für diese Dozierendenmobilität können die Dozierenden bei der DIB eine finanzielle Unterstützung beantragen. Die DIB verwaltet das vom Bund im Rahmen des Programms Swiss European Mobility gesprochene Budget.

    Eckpunkte für Outgoings und Incomings

    • Eine Dozierendenmobilität muss in einem Abkommen mit einer europäischen Universität vereinbart worden sein: Siehe Partnerschaften mit einer europäischen Universität im vorherigen Abschnitt Internationale Abkommen.
    • Die Dauer des Lehraufenthalts ist auf mindestens 2 Tage vor Ort und ohne Reisetage, sowie maximal 8 Wochen festgelegt.
    • Dozierende müssen mindestens 8 Stunden pro Aufenthalt bzw. pro Woche lehren falls der Aufenthalt länger als eine Woche dauert.
    • Die Teilnahme an einer Konferenz wird nicht als "Lehre" erachtet und kann daher nicht von SEMP unterstützt werden.
    • Ein Lehrprogramm muss im Voraus festgelegt werden.
    • Dozierende der Universität Freiburg (Outgoing) sowie Dozierende von Partneruniversitäten (Incoming) können einen finanziellen Zuschuss erhalten.
    • Die Höhe der finanziellen Unterstützung für den Aufenthalt hängt von der Dauer des Lehraufenthalts ab. Der Zuschuss ist für jedes Partnerland CHF 170.- pro Arbeits- und Reisetag (CHF 80.- ab dem 15. Tag). Die Reisekosten werden bis zu einem Betrag von CHF 500.- zurückerstattet, wobei es keine Kostenbeteiligung an Halbtax- oder Generalabonnementen gibt.
    • Die Finanzierung einer Dozierendenmobilität erfolgt nicht automatisch, auch wenn diese im Partnerabkommen vereinbart wurde, sondern muss jedes Mal neu beantragt werden.

    Ablauf der Dozierendenmobilität

    Beschreibung des Ablaufs einer Dozierendenmobilität für Dozierende der Universität Freiburg: Dozierendenmobilität OUT.

    Beschreibung des Ablaufs einer Dozierendenmobilität für Gastdozierende an der Universität Freiburg: Dozierendenmobilität IN.

    Antrag & Frist

    Anträge für eine Finanzierung einer Dozierendenmobilität können online über MyUnifr im Bereich "Unterricht" eingereicht werden.

    Die Anträge für eine Dozierendenmobilität im Jahr 2023/24 müssen bis zum 1. Oktober 2023 bei der DIB eingereicht werden. Anträge die danach eingereicht werden, können nur berücksichtigt werden, wenn noch ausreichend Budget zur Verfügung steht und der Antrag mindestens einen Monat vor Beginn des Gastlehraufenthalts eingereicht wird. 

     

  • Mobilität für Weiterbildung

    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universität Freiburg, welche im europäischen Raum eine Weiterbildung absolvieren möchten, können eine finanzielle Unterstützung im Rahmen des Swiss European Mobility Programms (SEMP) beantragen.

    Die Dienststelle für internationale Beziehungen (DIB) und der Personaldienst (PD) der Universität empfehlen von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, um eine Weiterbildung in einem internationalen Kontext zu absolvieren, was wertvolle Inputs für die Arbeit an der Unifr einbringt und die Internationalisierung der Universität vorantreibt.

    Die DIB steht bei Fragen gerne zur Verfügung: international-outgoing@unifr.ch

    • Bedingungen

      Für Mitarbeitende, welche eine SEMP-Finanzierung für eine Weiterbildung in Europa beantragen möchten, haben die DIB und der PD folgende 3 Kriterien festgelegt :

      1. Der Aufenthalt muss von der Vorgesetzten oder dem Vorgesetzten genehmigt werden.
      2. Internationale Perspektive: die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter muss begründen, weshalb die Weiterbildung im Ausland absolviert wird und nicht im Inland. Was ist der Mehrwert dieser internationalen Perspektive für die eigene Arbeit und die Dienststelle? 
      3. Die entsendende Dienststelle muss bereit sein, bei Bedarf eine Person aus dem Ausland für eine STT-Incoming-Mobilität aufzunehmen und zu betreuen. Diese Anfragen sind sehr selten.

      Im Rahmen des Swiss European Mobility Programms gelten zusätzlich folgende Kriterien:

      • Die empfangende Institution muss eine Universität oder eine andere private oder öffentliche Einrichtung im Bereich Erziehung, Bildung oder Forschung sein. Diese muss in einem der SEMP-Programmländer (Liste) angesiedelt sein.
      • Die Weiterbildung muss mindestens 2 Tage dauern (exklusiv Reisetage). Maximaldauer beträgt 8 Wochen.
      • Als Weiterbildung gelten beispielsweise Kurse (u.a. Sprachkurse), Job-Shadowing, Workshops (auch Methodenworkshops) oder die Teilnahme an Staff Weeks (siehe Staff Week Angebote). Die Teilnahme an Konferenzen gilt nicht als Weiterbildung.
    • Finanzielle Unterstützung

      Die finanzielle Unterstützung setzt sich aus einer Tagespauschale von CHF 170.- (CHF 80.- ab dem 15. Tag) pro Weiterbildungs- und Reisetag sowie aus den Reisespesen zusammen. Die Reisekosten werden aufgrund der effektiven Kosten bis zu einem Betrag von CHF 600.- (ab 2023/24 max. CHF 500.-) zurückerstattet. Das jährliche Budget für die Mitarbeitermobilität ist beschränkt. Anträge, die alle Kriterien erfüllen, können nur berücksichtig werden, falls noch ausreichend Gelder zur Verfügung stehen.

    • Ablauf für einen Antrag
      1. Einen Antrag via MyUnifr (unter HR - Bildung und Entwicklung - Weiterbildung in Europa) einreichen.
      2. Die DIB wird den Antrag prüfen und darauf achten, dass die Gelder nach Möglichkeit auf verschiedene Dienststellen verteilt werden und nicht immer derselben zugutekommen.
      3. Falls der Antrag förderfähig ist, informiert die DIB den PD, welcher entscheidet ob eine Weiterbildungskonvention für die beantrage Weiterbildung notwendig ist. Sollte dies der Fall sein, kontaktiert der PD den/die Antragssteller-in.
      4. Die DIB informiert den/die Antragssteller-in über den positiven Bescheid und verschickt einen Monat vor Aufenthaltsbeginn die Unterlagen, welche vor, während und nach der Weiterbildung ausgefüllt werden müssen.
    • Ablauf der Mobilität

      Beschreibung des Ablaufs einer Mobilität zu Fortbildungszwecken (STT) für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Universität Freiburg: Personalmobilität STT

    • Antrag und Fristen

      Das Budget für die finanzielle Unterstützung für diese Fortbildungen in Europa ist limitiert und an das akademische Jahr gebunden. Anträge sollten so früh wie möglich und mindestens 1 Monat vor Weiterbildungsbeginn eingereicht werden.

      Bittre reichen Sie Ihren Antrag ein über MyUnifr  HR  Bildung und Entwicklung  Weiterbildung in Europa.

    • Staff Week Angebote

      Staff Weeks sind Weiterbildungswochen, welche von Universitäten für Mitarbeitende anderer Universitäten organisiert werden. Oftmals wenden sich die Staff Weeks an Mitarbeitende, welche in Dienststellen für internationale Beziehungen arbeiten. Vermehrt finden sich aber auch Angebote für Mitarbeitende aus anderen universitären Diensten.

      Auf folgender Webseite sind zahlreiche Staff Weeks ausgeschrieben : http://staffmobility.eu/staff-week-search

  • Forschungsaufenthalt in Jerusalem
  • Internationale Kooperationen im Bildungsbereich

    Für internationale Kooperationsprojekte im Rahmen von Erasmus+ gibt es verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten. Schweizer Hochschulen können an diesen Erasmus+-Kooperationspartnerschaften teilnehmen, haben aber die Wahl zwischen einer offiziellen Teilnahme: finanziert durch Erasmus+, oder einer assoziierten Teilnahme mit einer Finanzierung durch Movetia, die Schweizer Stiftung für Austausch und Mobilität.
    Alle weitere Informationen dazu auf der Webseite von Movetia.