Die Kindswegnahme und die Fremdplatzierung von Kindern sind staatliche Interventionen in die Familie und Privatsphäre, die in den letzten Jahren viel zu reden gegeben haben. Das ist nicht unbegründet. Massnahmen der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) sind gravierende Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen. Sie tangieren besonders heikle Bereiche der individuellen Autonomie und Selbstbestimmung und prägen die Biografien fremdplatzierter Kinder und Jugendlicher nachhaltig. Auch zeigt die jüngere Forschung, dass es in der Vergangenheit sehr oft zu Missbräuchen gekommen ist und die Betroffenen kaum die Möglichkeit hatten, sich gegen Eingriffe zu wehren. Die Arbeit der KESB ist daher mit einer wachsenden öffentlichen Sensibilität für die Problematik und einer kritischen medialen Aufmerksamkeit konfrontiert. Es ist Aufgabe der Familien-, Kinder- und Jugendstudien, sich kritisch mit der vergangenen und aktuellen Praxis der Kindswegnahmen zu befassen, ebenso mit der Rechtslage und den Auswirkungen behördlicher Massnahmen auf die Betroffenen. Das Seminar will Studierenden das nötige Wissen vermitteln, um die Tragweite von Eingriffen im Bereich des Kinder- und Erwachsenenschutzes aus verschiedenen Perspektiven beurteilen zu können. Erwartet wird: • regelmässige Teilnahme an den Sitzungen, Lesen der Pflichtlektüre und aktive Beteiligung an der Diskussion • Inputreferat (20 Minuten) zur Vertiefung der Pflichtlektüre unter Berücksichtigung zusätzlicher Literatur mit Fragen resp. Thesen für die Diskussion. • Schriftlicher Essay (max. 2000 Wörter) basierend auf dem Inputreferat (nach Absprache mit der Dozentin). Thema und Fragestellung sind frei wählbar, müssen sich aber auf das Kursthema beziehen. Abgabetermin ist jeweils zwei Wochen nach dem Inputreferat. Für die Benotung zählen: • Das Inputreferat (Note, 40%) • Der Essay (60%). Für eine genügende Note muss der Essay die Anforderungen wissenschaftlichen Schreibens erfüllen: klare Problemstellung, systematischer Aufbau, Referenzen, korrekte Zitierweise, korrekte Sprache; für die Benotung relevant sind zudem die Stringenz der Argumentation, sprachliche Klarheit, Originalität der Argumente. • Die mündliche Beteiligung |