Publikationsdatum 07.07.2026

Aktualisierte Regeln für den Forschungspool


Die Universität Freiburg hat die Regeln für den Forschungspool und die Forschungsförderungskommission aktualisiert. Dieser Überblick zeigt die wichtigsten Änderungen bei den Zulassungskriterien, den Förderkategorien und dem Beurteilungsverfahren auf.

Zulassungskriterien für Antragstellende

Antragstellende müssen mit einem Beschäftigungsgrad von mindestens 50 % an der Universität Freiburg angestellt sein. Forschende dürfen höchstens alle zwei Jahre einen neuen Antrag einreichen. Davon ausgenommen ist die erneute Einreichung eines überarbeiteten Antrags, der zuvor abgelehnt wurde. Bei Antragstellenden mit befristetem Arbeitsvertrag muss das beantragte Projekt innerhalb der Dauer ihres Anstellungsverhältnisses abgeschlossen werden.

Antragstellende, die Unterstützung bei der Vorbereitung eines externen Förderantrags erhalten, müssen diesen innerhalb von 18 Monaten nach Einreichung ihres ursprünglichen Antrags beim Forschungspool bei einer externen Förderorganisation einreichen. Wird diese Verpflichtung nicht erfüllt, sind die betreffenden Personen von einer künftigen Förderung durch den Forschungspool ausgeschlossen.

Proof-of-Concept-Studien und Prototypprojekte bedürfen der vorherigen Genehmigung durch die Dienststelle für Wissens- und Technologietransfer (KTT).

Förderkategorien und Antragstellung

Dasselbe Projekt darf nicht gleichzeitig beim Forschungspool und bei einer anderen Forschungsförderorganisation eingereicht werden. Diese Einschränkung gilt nicht für Anträge auf Matching Funds.

Matching Funds sind kompetitiven Förderanträgen vorbehalten, bei denen die externe Förderorganisation ausdrücklich einen internen Beitrag der Universität verlangt.

Die Unterstützung bei der Vorbereitung externer Förderanträge kann auch interdisziplinäre und kooperative Projekte umfassen, an denen mindestens zwei Forschende aus zwei verschiedenen Departementen beteiligt sind.

Beurteilung und Entscheide

Anträge beim Forschungspool sowie Doc.Mobility-Anträge werden neu unter Berücksichtigung der Empfehlungen von DORA und der Grundsätze von CoARA beurteilt. Damit wird eine breiter abgestützte und verantwortungsvollere Beurteilung von Forschung gefördert.

Bei Anträgen an den Forschungspool legt die Forschungsförderungskommission dem Rektorat ihre Empfehlung vor. Das Rektorat erlässt den formellen, begründeten Entscheid und informiert über die verfügbaren Rechtsmittel.

Antragstellende werden gebeten, vor der Vorbereitung ihres Antrags das aktualisierte Reglement der Forschungsförderungskommission und die Ausführungsrichtlinien zu konsultieren. Die Dienststelle Forschungsförderung steht bei Fragen zu den neuen Anforderungen oder zum Antragsverfahren gerne zur Verfügung.