Allgemeine Informationen
Organisiert von den Universitäten Bern, Neuenburg und Freiburg hat der Studiengang das Ziel, wissenschaftlich fundierte und praxisorientierte Kompetenzen im Migrationsrecht zu vermitteln. Dazu gehört neben dem Erwerb von Grundlagen im Migrationsrecht die Analyse der aktuellen Migrationspolitik unter Berücksichtigung sozialwissenschaftlicher Kenntnisse und Konzepte.
Der Lehrplan ist in sieben Module gegliedert, die sich gegenseitig ergänzen und Theorie und Praxis miteinander verbinden. Die Thematik wird von anerkannten und erfahrenen, nationalen und internationalen Expertinnen und Experten behandelt. Diese kommen nicht nur von den drei beteiligten Universitäten, sondern auch von Gerichten, aus der Verwaltung, der Anwaltschaft sowie verschiedenen nationalen und internationalen Organisationen.
Der Studiengang bietet Raum für konstruktive Diskussionen zwischen den Teilnehmenden und den verschiedenen Expertinnen und Experten. Die Herausforderungen, die Fragen rund um das Thema Migration mit sich bringen, werden auf praxisorientierte Weise angegangen. In Gruppenarbeiten können die Teilnehmenden eigene Ideen entwickeln und diskutieren. Die Teilnehmemenden werden dazu aufgefordert und ermutigt, ihre Erfahrungen zu teilen. Darüber hinaus wird von ihnen verlangt, ein Referat zu einem aktuellen Thema zu halten und am Ende des Kurses eine schriftliche Arbeit zu verfassen. Während des gesamten Studiums ist eine persönliche Betreuung und Unterstützung der Teilnehmenden durch die Lehrkräfte der drei Partneruniversitäten gewährleistet.
Der Studiengang 2024 - 2026 ist voll ausgebucht.
Beginn des nächsten Studiengangs: 4. Dezember 2026
Ende der Bewerbungsfrist: 30. September 2026
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Zulassung und Bewerbung
Die Teilnahme am Studiengang setzt eine abgeschlossene Erstausbildung an einer anerkannten Universität oder Fachhochschule (z.B. Bachelor, Master oder Lizentiat) voraus. Weiter wird in der Regel eine mindestens einjährige Berufserfahrung im Migrationsbereich vorausgesetzt. Personen ohne Hochschulabschluss können zugelassen werden, wenn sie über eine vergleichbare Qualifikation aus der Berufspraxis und Weiterbildung verfügen. Die Zulassung erfolgt im Einzelfall aufgrund eines Dossiers.
Sofern der Kurs nicht ausgebucht ist, besteht die Möglichkeit, gezielt einzelne Module des Studiengangs als Hörerin oder Hörer zu besuchen.
Der Studiengang 2024 - 2026 ist ausgebucht.
Der nächste Lehrgang in deutscher Sprache beginnt im 4. Dezember 2026. Bewerbungsfrist: 30. September 2026
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Dauer, Kreditpunkte, Abschluss
Die Universitäten Bern, Neuenburg und Freiburg (BENEFRI) verleihen den erfolgreichen Absolventinnen und Absolventen ein gemeinsames Certificate of Advanced Studies in Migrationsrecht (15 ECTS-Punkte).
er Studiengang wird nach dem europäischen Kreditpunktesystem (ECTS) mit 15 ECTS-Punkten bewertet. Ein Kreditpunkt entspricht einer 25- bis 30-stündigen Arbeitsleistung. 11 ECTS-Punkte sind durch Teilnahme an den Lehrveran-staltungen, ihre Vor- und Nachbereitung sowie eines in diesem Rahmen zu erbringenden Leistungsnachweises in Form eines Referats zu erwerben, 4 ECTS-Punkte werden für die schriftliche Abschlussarbeit erteilt. Das Programm umfasst 18 Kurstage, die in sieben thematische Module, eine Einführungsveranstaltung und eine Schlussveranstaltung aufgeteilt sind. Es dauert zwischen 18 und 24 Monate
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Studienform und Durchführungsorte
Der CAS Migrationsrecht ist ein berufsbegleitender Teilzeitstudiengang. Die Lehrveranstaltungen finden grundsätzlich jeweils donnerstags, freitags und/oder samstags statt.
Die französischsprachigen Veranstaltungen finden in Freiburg und die deutschsprachigen grundsätzlich in Bern statt.
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Unterrichtssprache
Das gesamte Studienprogramm wird in deutscher und französischer Sprache angeboten. Die Leistungsnachweise und die Abschlussarbeit können nach Wahl in deutscher oder französischer Sprache verfasst werden. Einzelne Module können jeweils in der anderen Sprache besucht werden. Ebenso kann ein Wechsel in das jeweils anderssprachige Studienprogramm erfolgen.
Jeder Wechsel muss durch die Studienleitung genehmigt werden.
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Kosten
Das Studiengeld beträgt 10'900.- CHF und ist in zwei Tranchen zu entrichten: die Hälfte vor dem Kursbeginn, die andere Hälfte vor der Absolvierung des letzten Moduls.
Bei frühzeitiger Bewerbung bis zum 15. Juli 2026 wird ein Rabatt von 500.- CHF gewährt.
Im Studiengeld inbegriffen sind die Kosten für Kursunterlagen und Prüfungsgebühren. Nicht inbegriffen sind die Kosten für Übernachtungen, Verpflegung und spezielle Literatur.
Besucht eine Person als Hörerin/Hörer einzelne Module des Studiengangs, so ist pro Kurstag eine Studiengebühr in Höhe von 650.- CHF vor Beginn des Moduls zu entrichten.