Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung

Einreise / Visum

Vor Ihrer Einreise in die Schweiz sollten Sie sich über die Regeln informieren, welche für Ihre Ankunft und Ihre Einreise gelten. Auskünfte erteilen die schweizerischen Vertretungen im Ausland, die kantonalen Migrationsämter oder das Bundesamt für Migration.


Aufenthaltsbewilligung

Studierende, welche zur Ausbildung in die Schweiz kommen möchten, müssen belegen, dass sie an einer (Hoch-)Schule eingeschrieben sind und über genügend finanzielle Mittel verfügen.
Für Personen aus Staaten, mit denen die Schweiz kein Personenfreizügigkeitsabkommen unterzeichnet hat, muss die Ausreise nach Abschluss der Ausbildung gesichert sein. Weiter benötigen internationale Studierende eine Krankenversicherung, welche die Risiken von Krankheit und Unfall in der Schweiz deckt.