Forschungsfonds zur Hundertjahrfeier
Der Forschungsfonds zur Hundertjahrfeier der Universität Freiburg richtet sich an die Forscherinnen und Forscher der Unifr und hat zum Ziel, Forschungsaktivitäten zu unterstützen, die zur intellektuellen Ausstrahlung der Institution beitragen.
- Es werden nur Gesuche von doktorierten Forscherinnen und Forschern berücksichtigt, die an der Universität Freiburg angestellt sind (min. 50%).
- Die Förderung ist nur möglich für Aktivitäten, die an der Universität Freiburg stattfinden oder in engem Zusammenhang mit der Institution stehen, und ist nicht rückwirkend.
- Der Höchstbeitrag ist grundsätzlich CHF 7'000 (Veranstaltungen CHF 5'000).
Die Finanzierung kann den folgenden Projektkategorien zugewiesen werden:
- Wissenschaftliche Forschung - Durchführung von Forschungsprojekten oder Vorbereitung von externen Forschungsprojekten und in Ausnahmefällen Ergänzung solcher Projekte.
- Wissenschaftliche Veranstaltung - Veranstaltung, die nicht Teil der Lehrveranstaltung ist, bis zu einem Höchstbetrag von CHF 5'000 (siehe Leitlinien für weitere Bedingungen).
- Internationaler Austausch - Kostenbeitrag bei Forschungsaufenthalten von einigen Monaten (von und zur Unifr), sofern die Dienststelle für internationale Beziehungen nicht eintritt.
- Proof-of-Concept-Studien / Herstellung von Prototypen - Unterstützung der notwendigen Schritte zur Überprüfung der Anwendbarkeit neuer Technologien, nur nach Zustimmung der KTT-Dienstelle.
- Sonstige wissenschaftliche Aktivität - Sonstige Aktivitäten, die sich auf wissenschaftliche Forschung beziehen, AUSSER Doktorarbeit, Publikationskosten, Übersetzungen oder Korrekturlesen, und Entschädigung von Teilnehmern.
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Antragstellung
Die Richtlinien, Leitlinien und Informationen auf dieser Seite sind vor jedem Antrag zu konsultieren.
Nur Anträge, die den vorgeschriebenen Kriterien und Anforderungen entsprechen, sind förderfähig.
Die Antragstellung erfolgt ausschliesslich über das nebenstehende Online-Formular, spätestens bis zum Ablauf der Eingabefrist.
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Bewertung und Entscheidung
Die Gesuche werden vom Büro des Stiftungsrates bewertet. Dieses trifft sich viermal jährlich, ca. 45 Tage nach Ablauf der Eingabefrist.
Sitzungen 2024 des Büros:
12. April 2024
11. November 2024
Die Entscheidung des Büros wird frühestens 2 Monate nach Ablauf der Einreichungsfrist ausschliesslich per E-Mail mitgeteilt.
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Auszahlung des Beitrags
Die Mittel können auf zwei verschiedene Arten bewilligt werden:
- Durch direkte Gewährung: Der Betrag wird innerhalb von 30 Tagen nach Ausstellung des Förderbescheids auf das interne Konto überwiesen, das bei der Antragstellung angegeben wurde.
- Als Garantie zur Deckung eines eventuellen Enddefizits. Diese Finanzierungsform ist in der Kategorie "Wissenschaftliche Veranstaltung" üblich: der Betrag wird in diesem Fall an den Empfänger ausgezahlt, NACHDEM der Abschlussbericht vom Büro genehmigt wurde, frühestens einen Monat nach der Einreichung des Abschlussberichts.
Achten Sie darauf, dass Sie Ihr Projekt unter Berücksichtigung dieses Prozesses planen.
Der Fonds leistet keine Dritt- oder externen Zahlungen; die Empfängerin oder der Empfänger ist für die Behandlung von Rechnungen (Zurückstellung, Zahlung usw.) selbst verantwortlich.
Die eingezahlten oder garantierten Mittel dürfen nicht für andere Zwecke verwendet werden als diejenigen, für die sie beantragt und/oder bewilligt wurden.
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Abschluss des Projekts
Spätestens zwei Monate nach Abschluss des Projekts reicht die Empfängerin oder der Empfänger einen wissenschaftlichen und finanziellen Abschlussbericht ein (Formular nebenstehend). Dieser Bericht wird dem Büro zur Genehmigung vorgelegt und dann an den Stiftungsrat weitergeleitet.
Jeder nicht genutzte Betrag fällt an die Stiftung zurück.
Eingabefristen
- 1. März
- 1. Oktober