Doc.Mobility

Doc.Mobility-Stipendien richten sich neu an alle Unifr-Doktorandinnen und -Doktoranden, die vor Abschluss ihrer Dissertation ein wissenschaftliches Projekt in einem Forschungsinstitut im Ausland durchführen möchten.

Wichtigste Bestimmungen:

  • Zum Zeitpunkt der Antragstellung seit mindestens 12 Monaten als Doktorandin an der Unifr immatrikuliert sein.

  • Während des gesamten Auslandsaufenthalts immatrikuliert bleiben.

  • Nicht vom Schweizerischen Nationalfonds (SNF) finanziert werden.

  • Nach Ablauf des Auslandsaufenthalts an die Unifr zurückkehren, um die Dissertation abzuschliessen.
  • Die Gastinstitution im Ausland ist nicht der Ort, an dem das Studium und/oder der Bachelor- und/oder Masterabschluss absolviert wurde.

  • Die Gasteinrichtung ist nicht diejenige, an der die Doktorandenpartnerschaft oder die gemeinsame Dissertationsbetreuung erfolgt.

  • Die Gastinstitution befindet sich nicht im Herkunftsland des Bewerbers oder der Bewerberin.

  • Die Aufenthaltsdauer beträgt mindestens 6 und höchstens 12 Monate.
  • Der Aufenthalt beginnt frühestens 3 Monate nach der Eingabefrist und spätestens 9 Monate danach.
  • Das Startdatum ist immer der 1. Tag des Monats, das Enddatum immer der letzte Tag des Monats.
  • Die Höhe des Stipendiums hängt vom Zielort und der individuellen Situation des Kandidaten oder der Kandidatin ab. Die Gebühren und förderfähigen Kosten sind in den nebenstehenden Unterlagen angegeben.
  • Die Förderung ist nicht rückwirkend und es werden keine zusätzlichen Beträge nach Erhalt der Förderung gewährt.
  • Empfängerinnen und Empfänger, die als Diplomassistentin oder Diplomassistent angestellt sind, nehmen während der gesamten Dauer des Stipendiums unbezahlten Urlaub.

Das Reglement und die Ausführungsrichtlinien (nebenstehend) geben die vollständigen Bedingungen und Konditionen des Programms an und müssen vor der Antragstellung eingesehen werden.

  • Antragsstellung

    Die auf dieser Seite verfügbare Dokumentation ist zur Vorbereitung und Vervollständigung des Antrags auf jeden Fall zu konsultieren. 

    Nur Anträge, die den Kriterien und Anforderungen des Programms Doc.Mobility entsprechen, werden angenommen.

    Der Antrag wird ausschliesslich über das nebenstehende Online-Formular und spätestens bis zum Ablauf der Eingabefrist eingereicht.

  • Bewertung

    Die Projekte werden von der Forschungsförderungskommission der Universität Freiburg anlässlich ihrer zweijährlichen Sitzungen (in der Regel im April und im Oktober) evaluiert. 

     

    Sitzungen 2024 der Kommission:

    18. April 2024

    11. Oktober 2024

  • Entscheidung

    Die Kommissionsentscheidung wird dem Kandidaten oder der Kandidatin frühestens zwei Monate nach Ablauf der Eingabefrist ausschliesslich schriftlich mitgeteilt.

    Die Leiterin oder der Leiter des Promotionsvorhabens erhält eine Kopie der Entscheidung.

  • Auszahlung des Stipendiums

    Die Empfängerin / der Empfänger muss die Auszahlung (Freigabe) des Stipendiums selbst mithilfe des nebenstehenden Online-Formulars beantragen.

    Dieser Freigabeantrag soll frühestens 30 Tage vor Beginn des Aufenthalts übermittelt werden; der Stipendienbetrag wird innerhalb von 30 Tagen auf dem Konto des Empfängers oder der Empfängerin gutgeschrieben.

  • Abschluss des Projekts

    Spätestens 6 Wochen nach dem Enddatum des Projekts muss ein wissenschaftlicher Abschlussbericht von der Empfängerin oder dem Empfänger eingereicht werden (nebenstehendes Online-Formular).

    Dieser Bericht wird an die Unifr Leiterin / den Unifr Leiter des Promotionsvorhabens, an die Betreuerin / der Betreuer im Ausland und an die Forschungsförderungskommission weitergeleitet.

Eingabefristen

  • 1. März
  • 1. September

Bewilligte Stipendien

Seit 2021

Kontakt

Dienstelle Forschungsförderung

Interne Finanzirungen

spr-internal-funding@unifr.ch