Studienberatung

Unser Team steht Ihnen gerne für eine Studienberatung zur Verfügung. Schreiben Sie eine E-Mail an studienberatung-germanistik@unifr.ch.

 

Studienberater_innen

Franziska Keller

Victor Lindblom

Cyril Senn

 

Adresse

Universität Freiburg
Gebäude Miséricorde
Av. d'Europe 20
1700 Freiburg

Wichtige Informationen

  • § 1 Aufgaben der Studienberatung

    Die Studienberatung ist immer gerne dazu bereit, Fragen zur Planung des Studiums zu beantworten. Sollte es also Ge­sprächsbedarf geben, kann jeder Zeit per Email oder te­lefonisch mit den Vertreterinnen und Vertretern der Studienberatung Kontakt aufge­nommen und gegebenenfalls ein Termin für ein persönliches Beratungsgespräch vereinbart werden.

  • § 2 Zulassung zum Studium

    Wer sich um einen Studienplatz im Fachbereich Germa­nis­tik der Universität Freiburg be­wer­ben möchte, muss sich mit seiner Bewerbung an die Freiburger Dienststelle für Zulas­sung und Einschreibung wenden. Alle Informationen zu den Modalitäten einer Bewer­bung liefert der Internetauftritt dieser Dienststelle. Zu beachten sind hierbei insbesondere die Fristen zur Einreichung einer Bewerbung (http://www.unifr.ch/admission/de/futur/delai). Die Vertreterinnen der Studienberatung haben, wie der Name schon sagt, nur beratende Funktion und können nicht über die Zu­las­sung von Bewerbern und Bewerberinnen zum Studium der Ger­manistik entscheiden.

  • § 3 Anwesenheitspflicht

    Grundsätzlich gilt Anwesenheitspflicht in den allermeisten (Pro-) Seminaren, Vorlesungen und Kolloquien. Wie oft gefehlt werden darf, liegt im Ermessen der jeweiligen Dozentin bzw. des jeweiligen Dozenten; in der Regel wird eine zweimalige unentschuldigte Abwesenheit akzeptiert. Jede weitere Fehlstunde wäre im Re­gelfall durch ärztliches Attest oder Stellungnahme des Arbeitgebers über Unabkömmlichkeit zu entschuldigen und gegebenenfalls durch eine Ersatzleistung zu kompensieren.

  • § 4 Wöchentliches Pensum

    Der Stundenplan lässt sich individuell zusammenstellen. Als Richtwert gelten insgesamt (Haupt- und Nebenfächer) 30 ECTS-Kreditpunkte pro Semester. Im ersten Semester empfehlen wir, nicht zu viele Kurse zu besuchen. Die Veranstaltungen erfordern unterschiedlich viel Vor- und Nachbereitungszeit und werden in den meisten Fällen mit einer Prüfung oder einer schrift­lichen Arbeit am Ende des Semesters abgeschlossen.

  • § 5 Vereinbarkeit mit Berufstätigkeit

    Das Germanistikstudium lässt sich gut mit einer Berufstätigkeit verbinden, da jede Studentin bzw. jeder Student ihren bzw. seinen Stundenplan in jedem Semester neu zusammenstellen kann. (Zu beachten ist die „Prüfung am Ende des 1. Studienjahres“, siehe § 8)

  • § 6 Planung des Grundstudiums

    Bei der Planung des BA-Studiums ist zweierlei im Besonderen zu beachten: (1) Die beiden Einführungen in die Mediävistik bauen aufei­nander auf und sind dementsprechend nacheinander zu besuchen. Bei den Einführungen in die Linguistik empfiehlt sich ebenfalls, Teil I vor Teil II zu besuchen – dies ist aber in umgekehrter Reihenfolge auch möglich. Vertiefende Veran­staltungen, wie beispielsweise Pro- und BA-Seminare, können erst besucht werden, nachdem die ent­sprechenden Einführungsseminare – Einführung in die Linguistik I & II beziehungsweise Ein­führung in die Mediävistik I & II – erfolgreich absolviert worden sind. (2) Der erste Teil der Einführung in die Linguistik beziehungsweise in die Mediävistik wird immer nur im Herbstse­mester, der zweite Teil immer nur im Frühlingssemester angebo­ten. Auch das literaturwis­senschaftliche Methodenproseminar und das empirische Seminar der Linguistik werden immer nur einmal im akademischen Jahr angebo­ten.

    Bei der Planung des Grundstudiums sollte man bedenken, dass man immer nur einmal im Jahr die Gelegenheit hat, bestimmte Veranstaltungen zu besu­chen und die erfolgreiche Absolvie­rung dieser Veranstaltungen unter Umständen not­wendige Voraussetzung für den Besuch weiterführender Veranstaltungen ist.

  • § 7 Prüfungen

    Bei der Planung des eigenen Studiums kann man schnell mal etwas übersehen, vor allem dann, wenn man neu an der Uni ist. So kann es passieren, dass man beispielsweise eine Veranstaltung, die eigentlich hätte be­legt werden müssen, im Stundenplan nicht berücksichtigt hat. Es empfiehlt sich deshalb, frühzeitig die Planung nicht nur des jeweils anstehenden Semesters, sondern des ganzen Stu­dienjahres in Angriff zu nehmen und dabei im Zweifelsfall Rücksprache mit der Studienbera­tung zu nehmen. So lassen sich allfällige Versäumnisse, was das Studium anbelangt, vermei­den. Wenn hingegen erst mitten im Semester bemerkt wird, dass bei der Planung des aka­demischen Jahres etwas übersehen worden ist, lässt sich nicht mehr in jedem Fall Abhilfe schaffen, zum Beispiel wenn entsprechende Fristen bereits verstrichen sind.

  • § 8 Fristen/Prüfung am Ende des ersten Studienjahrs

    Die sogenannte »Prüfung am Ende des ersten Jahres« stellt die erfolgreiche Evaluation fol­gender Lehreinheiten dar: Einführung in die Linguistik I und II (mit je einer schriftlichen Prü­fung), Einführung in die Mediävistik I und II (mit einer schriftlichen Prüfung am Ende des Studienjahrs), zwei textanalytische Proseminare (mit je einer schriftlichen Prüfung). Diese Leistungen können bis zum Ende des zweiten Studiensemesters erbracht worden sein (daher die Rede vom »Ende des ersten Jahres«); sie müssen aber spätestens nach vier Studiensemestern, also bis zum am An­fang des fünften Studiensemesters erbracht worden sein.

  • § 9 Deutschkenntnisse

    Wir verlangen keinen Nachweis, empfehlen aber mindestens eine Sprachkompetenz auf C1-Niveau. Der Unterricht findet ausschließlich in deutscher Sprache statt. Das wöchentliche Lesen deutscher Literatur und Forschungsliteratur, das Verfassen von Essays und Seminararbeiten verlangen gute Deutsch­kenntnisse. Für fremdsprachige Studierende empfehlen wir einen Sprachaufenthalt ab dem 3. Semester. Zu beachten ist ferner, dass in einigen Seminaren (v.a. in der Literaturtheorie, aber auch in der Linguistik oder Mediävistik) auch englischsprachige Texte zu studieren sind.

  • § 10 Lateinkenntnisse

    Lateinkenntnisse sind nicht verlangt, empfehlen sich aber für alle, die das Studium der Mediävistik zu vertiefen beabsichtigen, und sind auch in der Linguistik hilfreich.

  • § 11 Anforderungen für das Lehrdiplom für Maturitätsschulen (LDM)

    Mit einem Master in Germanistik im Haupt- oder Nebenfach können Studierende das Lehrdiplom für Maturitätsschulen (LDM) erwerben. Das LDM kann studienbegleitend (nach dem BA-Studium) oder in konsekutiver Form (nach dem MA-Studium) absolviert werden.

    Laut Ausführungsreglement müssen beim Abschluss des LDM für das Unterrichtsfach I 150 ECTS und davon mindestens 60 auf BA-Niveau und mindestens 90 auf MA-Niveau erworben sein, außerdem mindestens 75 ECTS in einem der drei Bereiche (Linguistik, Literaturwissenschaft, Mediävistik). Für das Unter­richtsfach II sind es insgesamt 90 ECTS, davon mindestens 30 auf MA-Niveau. Darin enthalten sind je mindestens 30 ECTS in zwei der drei Bereiche und mindestens 15 ECTS im dritten Be­reich. In den Studienplänen der Germanistik an der Universität Freiburg sind diese Forderun­gen berücksichtigt. Wer nicht deutscher Muttersprache ist, muss außerdem den Nachweis von Sprachkompetenzen auf C2-Niveau erbringen (Sprachniveau gemäß Europäischem Sprachenportfolio).

  • § 12 Anerkennung von Studienleistungen

    Wer sich im Verlauf seines BA- oder seines MA-Studiums beziehungsweise nach dem Ab­schluss seines BA-Studiums für einen Wechsel des Studienorts entscheidet, hat ver­ständli­cherweise ein Interesse daran, andernorts (sei es im In- oder im Ausland) bereits erbrachte Studienleistungen an seinem neuen Studienort anerkannt zu sehen. Eine sol­che Anerkennung bereits erbrachter Studienleistungen ist prinzipiell freilich möglich. Wer andernorts bereits erbrachte Studienleistungen durch die Universität Freiburg an­erkannt sehen will, muss ein entsprechendes Gesuch beim Dekanat der Philosophischen Fakultät einreichen. Wer sich hin­gegen dazu entscheidet, ein Masterstudium der Ger­manistik in Freiburg zu absolvieren und sein BA-Studium andernorts absolviert hat, muss sich über die Dienststelle für Zulassung und Einschreibung um einen Studienplatz be­werben (siehe § 2). Über die Zulassungsbedingungen klärt der Studienplan der Germanistik auf.

  • § 13 Berufsperspektiven

    Wer Germanistik studiert, der wird, das sollte niemanden überraschen, zur Germanistin beziehungsweise zum Germanisten ausge­bildet. Nur die allerwenigsten Absolventinnen und Absolventen entscheiden sich jedoch für eine wissenschaftliche Karriere. Viele beginnen und absolvieren das Studium vielmehr in der Absicht, Deutsch in der Schule, sei es auf Sekundarstufe I oder II, zu unter­richten. Darüber hinaus sieht man sich durch ein Studium der Germanistik gut auf jeden Be­ruf vorbereitet, der Analyse und Interpretation von Texten im Besonderen und von sprachlichem Handeln im Allge­meinen zur Voraussetzung hat, sei es beispielsweise im Bereich des Marketing, des Journa­lismus oder der Archivarbeit.