Arbeit und Kind(er)
Wie lassen sich Beruf und Familie erfolgreich vereinbaren? Wer kann meine Fragen beantworten?Die Universität Freiburg engagiert sich für die Vereinbarkeit von Elternschaft und beruflicher Tätigkeit – egal ob Sie im administrativen, technischen oder wissenschaftlichen Bereich arbeiten.
Nachfolgend finden Sie zahlreiche Informationen und damit hoffentlich Antworten auf Ihre Fragen. Falls nicht – die Dienststelle für Gleichstellung berät Sie gerne. Und der Personaldienst kennt sich mit allen administrativen Schritten bestens aus.
Studierende mit Kind(ern) finden Informationen hier.
Zahlreiche Informationen und Checklisten zum Thema finden Sie auch auf der nationalen Platform mamagenda.
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Schwangerschaft
- Melden Sie sich als erstes beim Personaldienst, dort erhalten Sie alle notwendigen Formulare und Merkblätter. Oder beziehen Sie diese online via myunifr.
- Anschliessend informieren Sie die vorgesetzte Person und besprechen falls nötig das künftige Arbeitspensums.
Zur Info
Es empfiehlt sich, eine (vorübergehende) Reduktion frühzeitig miteinander zu besprechen. Denn die vorgesetzte Person muss das entsprechende Gesuch noch vor dem Mutterschaftsurlaub beim Personaldienst einreichen.
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Mutterschafts- und Vaterschaftsurlaub
Mütter
- Haben Anrecht auf 16 Wochen Mutterschaftsurlaub bei vollem Lohn. Bei befristeten Verträgen und im ersten Dienstjahr gelten andere Regeln, siehe Reglement über das Staatspersonal und Leitfaden für das Staatspersonal .
- Können den Mutterschaftsurlaub verlängern, sofern die vorgesetzte Person einverstanden ist. Die zusätzlichen Tage werden vom Ferienguthaben abgezogen. Oder Sie beantragen unbezahlten Urlaub.
- Melden die Geburt des Kindes dem Personaldienst.
Zur Info
Der Kanton Freiburg zahlt Müttern ohne Erwerbseinkommen oder mit tiefem Lohn einen zusätzlichen kantonalen Mutterschaftsbeitrag. Dies gilt auch bei Adoptionen.
Merkblatt kantonale Mutterschaftsbeiträge
Väter
- Haben nach der Geburt des Kindes Anspruch auf fünf Tage bezahlten Urlaub. Diesen müssen Sie innert Jahresfrist nach der Geburt beziehen - auf einmal oder als einzelne Tage. Schicken Sie dafür dem Personaldienst eine Kopie der Geburtsurkunde und informieren Sie Ihre_n Vorgesetzte_n.
- Können den Vaterschaftsurlaub durch Ferientage oder unbezahlten Urlaub verlängern – dazu benötigen Sie das Einverständnis Ihrer vorgesetzten Person.
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Unbezahlter Urlaub
Das Gesetz über das Staatspersonal erlaubt unbezahlten Urlaub von max. zwei Jahren (pro Gesuch) aus verschiedenen Gründen – darunter Elternpflichten. Wenn Sie dies möchten, müssen Sie:
- von der vorgesetzten Person das Einverständnis einholen – tun Sie dies möglichst frühzeitig!
- via myUniFR einen begründeten Antrag einreichen.
Der Antrag wird dann direkt Ihrer/Ihrem Vorgesetzten weitergeleitet. Diese_r muss ihn anschliessend bei der Anstellungsbehörde zur Prüfung einreichen.
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Stellvertretung während Mutterschaftsurlaub
- Vorgesetzte können für die Zeit des Mutterschaftsurlaubs eine Stellvertretung beantragen. Dazu reichen Sie beim Personaldienst einen schriftlichen Antrag ein.
- Stellvertretungen für Dozentinnen können nebst der Lehre auch weitere Aufgaben aus dem Pflichtenheft übernehmen – dazu braucht es aber eine entsprechende Begründung im Antrag.
In der Praxis gilt
Anträge werden grundsätzlich bewilligt, wenn eine Stellvertretung für den Universitätsbetrieb und zur Sicherstellung eines Projektes notwendig ist.
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Stillen während der Arbeitszeit
Stillenden Müttern werden die für das Stillen oder für das Abpumpen von Milch erforderlichen Zeiten freigegeben. Davon wird im ersten Lebensjahr des Kindes als bezahlte Arbeitszeit angerechnet:
- Bei einer täglichen Arbeitszeit bis 4 Stunden: 30 Minuten
- Bei einer täglichen Arbeitszeit von 4 bis 7 Stunden: 60 Minuten
- Bei einer täglichen Arbeitszeit von mehr als 7 Stunden: 90 Minuten
Die Universität hat zwei Stillräume (Miséricorde und Pérolles), die Sie nutzen können. Ein Schlüssel für eines der Zimmer kann beim Dienst für Ausrüstung und Logistik beantragt werden.
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Finanzielle Unterstützung
Einmalige Geburts- und Adoptionszulage
Diverse Kantone zahlen auf Antrag eine Geburtszulage zwischen CHF 850.- und CHF 2‘000.-. Die entsprechenden Antragsformulare erhalten Sie bei der Ausgleichskasse Ihres steuertechnischen Wohnkantons.
Monatliche Kinderzulage
Alle Kantone zahlen pro Kind und Monat mindestens CHF 200.- Kinderzulage. Beantragen Sie die Zulage beim Personaldienst. Der Antrag geht dann an die Familienausgleichskasse. Nach der Bewilligung wird die Kinderzulage monatlich mit dem Lohn ausgezahlt. Bei Fragen hilft Ihnen der Personaldienst weiter.
Monatliche Arbeitgeberzulage Kanton Freiburg
Freiburger Staatsangestellte erhalten auf Antrag beim Personaldienst zusätzlich eine Arbeitgeberzulage von jeweils CHF 150.-/ Monat für die beiden ersten Kinder und CHF 75.- für die weiteren Kinder.
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Tagesbetreuung
Kinderkrippe der Universität
Die Krippe nimmt Kinder ab 4 Monaten von Angestellten und Studierenden der Uni Freiburg bis zum Eintrittsalter für den Kindergarten auf. Ein Kind muss die Krippe an mindestens drei halben Tagen besuchen. Die Krippe verfügt pro Tag insgesamt über 50 Plätze.
Tagesbetreuung
Auskunft über subventionierte Angebote und freie Plätze erhalten Sie bei Ihrer Wohngemeinde, beim Freiburger Krippenverband oder dem Verband der Freiburgischen Tagesfamilien. Der Verband Kinderbetreuung Schweiz bietet online einen Überblick über die Betreuungsangebote in den verschiedenen Kantonen an.
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Im Notfall
Die meisten Sektionen des Schweizerischen Roten Kreuz (SRK) bieten für kranke und verunfallte Kinder unter der Woche eine professionelle Notfallbetreuung zuhause an. Der Tarif ist abhängig vom Einkommen der Eltern. Das SRK hilft auch, wenn Sie selbst krank oder verunfallt sind und sich kurzfristig nicht um Ihre Kinder kümmern können.
Zur Info
Alle Staatsangestellte des Kantons Freiburg - gilt auch für das Lehrpersonal und die Mitarbeitenden der Uni Freiburg - können ihr krankes oder verunfalltes Kind vom Rotkäppchen-Dienst des Freiburger Roten Kreuzes kostenlos während max. 21 Stunden/Jahr von Montag bis Freitag kurzfristig betreuen lassen. Mitarbeitende, welche in einem anderen Kanton wohnen, wenden sich an die lokale Rotkreuzsektion (siehe Elternleitfaden).
Infos und Beratung
Stillräume und Wickeltische
Die Sanitätszimmer können als Stillräume genutzt werden. Bitte wenden Sie sich für den Schlüssel vorgängig an den Dienst für Ausrüstung und Logistik.
- Sanitätszimmer/Stillraum MIS 1022
- Sanitätszimmer/Stillraum PER C021
- Wickeltische in den rollstuhlgängigen WC's diverser Standorte