Prüfungen

Die Studierende schreiben sich online über das Computersystem der Universität Fribourg für alle Lehrversanstaltungen ein. Die Fristen müssen eingehalten werden

Für die durch Prüfungen evaluierten Lehreinheiten werden vier aufeinanderfolgende Examenssitzungen im unmittelbaren Anschluss an die jeweilige Lehreinheit organisiert. Die Studierenden dürfen ein Examen, bei welchem sie einen Misserfolg erlitten haben, einmal weiderholen. Eine Prüfung muss spätestens in der vierten Session nach der Einschreibung zur betroffenen Lehreinheit erfolgreich abgeschlossen sein. Ansonsten wird ein definitiver Misserfolg erfasst.

 

Schriftliche Arbeiten

Für die schriftliche Arbeiten und die Seminararbeiten werden vier aufeinanderfolgende Examenssitzungen für zwei erlaubte Versuche anberaumt, die im direkten Anschluss an die jeweiligen Lehrveranstaltungen stattfinden. Die  erste Abgabefrist für die Arbeiten ist auf sechs Wochen nach Semesterende angesetzt, weitere Fristen werden von den Lehrpersonen für die darauffolgenden Sessionen festgelegt.

 

Examen am Ende des ersten Jahres

Gemäss geltendem Bachelor-Reglement der Philosophischen Fakultät gilt das « Examen am Ende des ersten Jahres » als kumulativ bestanden, wenn alle Lehrveranstaltungen des Moduls „Grundlagen der Sozialwissenschaften“ (BASIC ANTHRO, 15 ECTS) bestanden wurden. Das „Examen am Ende des erstens Jahres“ muss spätestens zu Beginn des fünften Semesters bestanden sein.

 

Definitiver Misserfolg

Studierende, die sich einmal zu einer Prüfung einer Lehreinheit des Programms Sozialanthropologie zu 120 ECTS eingeschrieben haben und diese nicht innerhalb der gegebenen vier Examenssessionen bestehen oder zwei Misserfolge verbuchen (ausgenommen die Module Gessellschaften, Kulturen, Religionen (SCR/GKR), Pluridisziplinäre Perspektiven (PLURI), Bereichübergreifende oder komplementäre Kompetenzen (CTC)) dürfen ihr Studium im Bachelor-Programm Sozialanthropologie zu 120 ECTS, im Bachelor-Programm zu 60 ECTS oder im Bachelor-Programm zu 30 ECTS der Universität nicht fortsetzen.

Die Einschreibung in eine obligatorische Vorlesung (auf Deutsch oder Französisch) ist endgültig. Die / der Studierende kann im Falle ihres / seines definitiven Misserfolgs die betroffene Vorlesung nicht in der jeweils anderen Sprache belegen.

Kalender

Abgabe der schriftlichen Arbeiten

15.07.2024 (Sommersession 24)

15.10.2024 (Herbstsession 24)

31.01.2025 (Wintersession 25)

 

Sommersession 2024: Prüfungen

Vom 03.06.2024 bis zum 28.06.2024

Prüfungskalender Sommersession 2024