Zulassungsbedingungen
Studierende, zukünftige Studierende und Studieninteressierte wenden sich mit Ihren Fragen zunächst an das Dekanat, das sie gegebenenfalls an einen Studienkurator verweisen wird. Dispensen und/oder Anerkennungen von Lehrveranstaltungen, die an anderen Universitäten abgelegt wurden, sind direkt beim Studienkurator einzuholen.
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Inhaber eines schweizerischen Diploms
Zum Studium wird zugelassen, wer über eine ausreichende Vorbildung verfügt und dies belegen kann. Über die genauen Konditionen informiert die Dienstelle für Zulassung und Einschreibung, welche für Immatrikulationen zuständig ist.
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Inhaber eines ausländischen Zeugnisses
Die Zulassung zum Bachelorstudium bedingt ein Reifezeugnis der Sekundarstufe II mit allgemeinbildendem Charakter. Die Erfüllung zusätzlicher Bedingungen kann verlangt werden:
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Zulassung ohne Maturität
Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller ohne Maturitätszeugnis oder vergleichbarem Diplom können unter bestimmten Bedingungen ebenfalls immatrikuliert werden. Weitergehende Informationen erteilt das Curatorium, das Dekanat oder sind den entsprechenden Reglementen zu entnehmen.
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HörerInnen
Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind, können einen Grossteil der Lehrveranstaltungen der Universität Freiburg als Hörerinnen und Hörer besuchen.
Um sich für die gewünschten Kurse einschreiben zu können, folgen Sie bitte den Direktiven des Zulassungs- und Einschreibungsdienstes
Bitte wählen Sie die gewünschten Vorlesungen der Theologischen Fakultät unter Vorlesungsverzeichnis
Es freut uns, Sie demnächst in unseren Hörsälen begrüssen zu können. -
Zulassung 30 +
Studieren ohne Matura wenn man über 30 Jahre alt ist Mehr dazu
Dekanat
Müller Elisabeth,
Fakultätsverwalterin
Jungo Eveline,
Verwaltungssachbearbeiterin
Telefonisch erreichbar:
Montag – Dienstag – Donnerstag : ganzen Tag / Mittwoch 8 – 11.30 Uhr
Tel 026 / 300 73 72 (oder 73 70)
Sprechstunde:
Di - Do 9.30 - 11 Uhr und Di 13 - 15 Uhr oder nach Vereinbarung