Publikationsdatum 02.02.2026
Wichtige Änderungen bei der Projektförderung des SNF
Nach der Vorankündigung vom Dezember 2025 hat der Schweizerische Nationalfonds (SNF) nun die Details zu bedeutenden Änderungen bei der Projektförderung veröffentlicht. Diese Massnahmen gelten ab dem Eingabetermin vom 1. April 2026.
Zentrale Massnahmen
- Maximal zwei gleichzeitig laufende Projektförderungsbeiträge pro Person, wobei mindestens ein Projekt ein Lead-Agency-, Weave- oder ICIS-Projekt sein muss
- Nur ein Gesuch um Projektförderung pro Person innerhalb von 12 Monaten, mit Ausnahme von Gesuchen, die in der Zufallsauswahl abgelehnt wurden, oder von Gesuchen, die vom SNF zur Förderung empfohlen, aber von der Partnerorganisation nicht bewilligt wurden.
- Durchschnittlicher maximaler Jahresbetrag von CHF 250’000 pro Beitrag und pro antragstellende Person, davon höchstens CHF 200’000 für Personalkosten
- Maximaler Förderbetrag pro Projekt: CHF 3 Millionen
- Antragstellende Personen mit Sitz im Ausland sind neu nur noch im Rahmen von Lead-Agency-, Weave- oder ICIS-Projekten zugelassen. Die Zusammenarbeit mit Projektpartnern im Ausland bleibt jedoch weiterhin möglich.
Um die Auswirkungen dieser Massnahmen abzufedern, führt der SNF eine Übergangsphase für laufende und bereits bewilligte Kooperationsprojekte bis zum Ende ihrer Laufzeit ein. Kooperationsbeiträge, die vor dem 1. April 2026 bewilligt wurden, werden gleich behandelt wie laufende Lead-Agency-, Weave- oder ICIS-Beiträge. Dies ermöglicht es den Beitragsempfängerinnen und -empfängern eines Kooperationsprojekts, ein zweites Gesuch einzureichen, auch wenn ihr aktueller Beitrag kein Lead-Agency-, Weave- oder ICIS-Projekt ist.
Bitte beachten Sie, dass infolge dieser Massnahmen Personen, deren Gesuch um Projektförderung derzeit evaluiert wird, grundsätzlich kein weiteres Gesuch zum Termin April 2026 einreichen können (ausgenommen sind Gesuche, die in der Zufallsauswahl abgelehnt werden, oder Gesuche, die vom SNF zur Förderung empfohlen, jedoch von der Partnerorganisation nicht bewilligt werden).
Detaillierte Informationen zur Umsetzung dieser Massnahmen finden Sie auf der Webseite des SNF zur Projektförderung.
Warum diese Änderungen?
Seit Oktober 2021 verzeichnet der SNF einen Anstieg der Gesuchszahlen um 55 % sowie eine Zunahme der beantragten Mittel um 69 %, während die verfügbaren Ressourcen nicht im gleichen Mass gewachsen sind. Die Erfolgsquoten sind auf ein kritisches Niveau gesunken (rund 27 % im Sommer 2025, potenziell etwa 20 % im kommenden Winter), was zur Ablehnung zahlreicher exzellenter Projekte geführt hat. Mit diesen Massnahmen sollen die Erfolgsquoten stabilisiert und faire Chancen für die gesamte Forschungsgemeinschaft gewährleistet werden.
Was bedeutet das für Sie?
Wenn Sie eine Gesuchseinreichung zum Termin April 2026 in Erwägung ziehen, empfehlen wir Ihnen, Ihre Antragsberechtigung sorgfältig anhand der neuen Regeln zu prüfen. Unseres Team steht Ihnen gerne für eine strategische Beratung zur Verfügung und unterstützt Sie dabei, die Auswirkungen dieser Änderungen auf Ihre Förderplanung einzuschätzen.
Informationsveranstaltung
Der SNF führt am 10. Februar 2026 von 13:30 bis 15:30 Uhr (MEZ) eine Online-Informationsveranstaltung durch, an der die Änderungen vorgestellt und Fragen beantwortet werden. Informationen zur Anmeldung finden Sie hier.
Bei Fragen zu diesem Thema können Sie sich gerne an uns wenden.
