Publikationsdatum 07.05.2026
Was gilt als Erfindung und wie lässt sie sich schützen ?
Entdeckung vs. Erfindung: Was ist der Unterschied ?
Eine Entdeckung ist eine neue Erkenntnis oder Beobachtung von etwas, das bereits existiert, aber zuvor unbekannt war. Entdeckungen erweitern das Wissen, können jedoch für sich genommen weder geschützt noch vermarktet werden.
Ein berühmtes Beispiel ist Penicillin. Seine antibiotische Wirkung wurde entdeckt, als beobachtet wurde, dass ein Schimmelpilz Bakterien abtötete – ein natürlich vorkommendes Phänomen –, doch zunächst wurde daraus nichts.
Eine Erfindung geht noch einen Schritt weiter. Es handelt sich um eine neue, praktische oder technische Lösung für ein bestimmtes Problem mit einer klaren Anwendung in der Praxis.
Im Fall von Penicillin entstanden Erfindungen, als Wissenschaftler Methoden entwickelten, um den Schimmelpilz zu isolieren, zu kultivieren und in großem Maßstab herzustellen, wodurch eine wissenschaftliche Entdeckung in ein nutzbares und lebensrettendes Medikament umgewandelt wurde.
Warum es wichtig ist, den Unterschied zu kennen
Wenn aus einer Entdeckung eine Erfindung wird, kann sie ein erhebliches kommerzielles Potenzial bergen. Ohne rechtlichen Schutz kann die Erfindung jedoch von Wettbewerbern ausgenutzt, kopiert oder sogar gestohlen werden. Durch frühzeitiges Handeln können Sie Maßnahmen ergreifen, um Ihre Forschungsergebnisse zu schützen, die Kontrolle über deren Nutzung zu behalten und deren Wirkung durch die Vermarktung zu maximieren.
Wie kann ich meine Erfindung schützen?
Rechtsschutz durch Patente
Ein Patent gewährt dem Erfinder das ausschließliche Recht, anderen die Nutzung seiner Erfindung zu untersagen, was ihm einen Wettbewerbsvorteil verschafft. An der Universität Freiburg hilft Ihnen die Dienststelle für Wissens- und Technologietransfer , den besten Weg zum Schutz Ihrer Erfindung zu finden, und begleitet Sie auf diesem Weg.
Offenlegung von Erfindungen: der entscheidende erste Schritt
Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Forschungsarbeit zu einer Erfindung führen könnte, reichen Sie bitte so früh wie möglich – noch vor einer öffentlichen Bekanntgabe (z. B. durch Veröffentlichungen, Poster oder Vorträge auf Konferenzen) – ein Formular zur Erfindungsmeldung bei der Dienststelle für Wissens- und Technologietransfer ein. Sobald eine Erfindung öffentlich bekannt gegeben wurde, kann sie nicht mehr patentiert werden. Die Erfindungsmeldung wird vertraulich behandelt und sollte Ihre Erfindung detailliert beschreiben, einschließlich Angaben zu ihrem kommerziellen Wert.
Eigentumsverhältnisse und Anreize
An der Universität Freiburg sind Erfindungen, die von Mitarbeiter·inne·n während ihrer Arbeitszeit gemacht werden, Eigentum der Universität, die auch die Kosten für den Patentschutz übernimmt. Die Universität bietet im Falle einer erfolgreichen Vermarktung großzügige Anreize:
• 1/3 der Einnahmen geht an die Erfinder·innen
• 1/3 an die Forschungsgruppe
• und 1/3 an die Universität
Wie geht es nun weiter ?
Nach der Einreichung prüft die Dienststelle für Wissens- und Technologietransfer Ihre Erfindung hinsichtlich:
• ihrer Patentierbarkeit: Kann sie rechtlich geschützt werden ?
• ihres kommerziellen Potenzials: Kann sie spürbare Auswirkungen haben ?
Außerdem stellen Sie Ihre Arbeit dem Ausschuss für geistiges Eigentum (IP) der Universität vor. Das Ergebnis der Bewertung und das Feedback des Ausschusses dienen als Orientierung für die geeignete Strategie: gegebenenfalls Schutz durch Patentierung, Lizenzvergabe an ein bestehendes Unternehmen oder Gründung eines Spin-offs.
