Informationen für Lehrärztinen und Lehrarzte

Was sind die Ausbildungs- und Betreuungsziele des Studierenden?

  • Einbezug der Studierenden in Praxisabläufe und Förderung der Eigenverantwortung.
  • Abwechslungsreiches Patientengut, unterschiedliche chronische und akute Pathologien.
  • Gelegenheit die gleiche Patientin, den gleichen Patienten während mehreren Konsultationen zu sehen.
  • Teilnahme an einem Hausbesuch oder einer Heimvisite.
  • Durchführung einer Anamnese und deren Zusammenfassung erlernen, Herzgeräusche auskultieren, einen Knöchel untersuchen, eine Wunde nähen ...
  • Lernen mit den MPA: Blutentnahme, Rachenabstrich, Blutdruck messen, Urinstix, Blutzucker, Impfen, Verband, etc.
  • Die Studierenden um ihre Meinung bitten, und sich austauschen.
  • Eine Zusammenfassung des Erlernten mit konstruktivem Feedback, um der Studentin, dem Studenten zu zeigen, wo sie hinsichtlich ihres Lernfortschritts stehen.
  • Es ist nicht nötig etwas vorzubereiten: die Erfahrung als Hausärztin, als Hausarzt ist die Basis des Unterrichts.

Was sind die Vorteile als Lehrärztin oder Lehrarzt?

  • Der Kontakt mit Studierenden ist auch ein Austausch von Wissen, das Teilen bereichert (win-win).
  • Bestätigung der gesellschaftlichen Bedeutung als Hausärztin, als Hausarzt, Anerkennung als akademische Lehrender (Statusgewinn).
  • Finanzielle Entschädigung.
  • Fortbildungspunkte in Kern- und erweiterter Fortbildung.
  • Ein Diplom als Lehrpraxis des Instituts für Hausarztmedizin der Universität Freiburg.
  • Ein Einführungskurs in die Lehre, sowie jährliche Updates (1 Halbtag).
  • Die persönliche Befriedigung den Nachwuchs auszubilden, und eventuell später mit Ihnen zusammenzuarbeiten.

Was sind die Bedingungen für die Aufnahme eines Studierenden?

  • Freude daran, Wissen und Können weiterzugeben.
  • Ein Raum, in dem die Studentin/ der Student Patienten sehen/anamnestizieren kann.
  • FMH in Allgemeiner Innerer Medizin oder Pädiatrie (Praktische Ärztinnen und Ärzte eventuell nach Prüfung der Weiterbildung).
  • Eine Lehrärztin oder Lehrarzt ist zuständig, die Ausbildung kann jedoch durch 2 Ärztinnen oder Ärzte in gleicher Praxis erfolgen.
  • Eine Gruppenpraxis kann mehrere Studierende ausbilden.