Lehrärztinnen und -ärzte

Sie lieben Ihren Beruf und möchten dies gern an junge Kolleginnen und Kollegen weitergeben? Sie möchten zur Nachwuchsförderung in der Hausarztmedizin beitragen, mit jungen Ärztinnen und Ärzten in Kontakt bleiben und vielleicht, falls nötig, einen Nachfolger/eine Nachfolgerin finden?

Sind Sie mit Ihrer Fortbildung auf dem Laufenden und haben ein aktuelles Fortbildungsdiplom? (Der/die Ausbildende muss nachweisen, dass die Fortbildungspflicht erfüllt worden ist).

Sie haben den Lehrpraktikerkurs bereits absolviert oder planen, demnächst einen solchen Kurs zu besuchen?

Schliesst Ihre Berufshaftpflichtversicherung Assistenzärztinnen und -ärzte unter Ihrer Verantwortung ein?

Dann zögern Sie nicht länger, lassen Sie Ihre Praxis als Lehrpraxis anerkennen. Veröffentlichen Sie Ihre freie Praxisassistenzstelle.

Vergessen Sie nicht, uns über Ihre Teilnahme an der Ausbildung von Praxisassistenzärztinnen und -ärzten im Kanton zu informieren.

Wenn sich ein Assistenzarzt oder eine Assistenzärztin bei Ihnen gemeldet hat und Sie eine Praxisassistenz organisieren möchten, empfehlen wir Ihnen die Lektüre der rechts verlinkten Dokumente.

Tipps zur Finanzierung

 Stellen Sie die Mitfinanzierung des Praktikums sicher, indem Sie zusammen mit Ihrem Assistenzarzt/Ihrer Assistenzärztin das Antragsformular beim CFMF einreichen.

 Achtung ! Nur sechs Monate (Vollzeit) können mitfinanziert werden, mit allen Teilzeitoptionen (6 Monate zu 100%, 7.5 Monate zu 80%, 12 Monate zu 50%). Eine Verlängerung der Praxisassistenz um weitere maximal 6 Monate zu 100% ist möglich, wobei die Lohnkosten dann vollumfänglich der ausbildenden Ärztin/dem ausbildenden Arzt in Rechnung gestellt werden.

Die kantonalen Programme sind für IHRE eigenen zukünftigen Haus- oder Kinderärztinnen/-ärzte bestimmt. Die Stiftung zur Förderung der Weiterbildung in Hausarztmedizin (WHM-FMF) kann ein Praktikum mitfinanzieren, wenn es über das kantonale Programm nicht möglich ist. Für weitere Informationen können Sie jederzeit mit der Koordinationsstelle Ihres Kantons oder der Stiftung WHM-FMF Kontakt aufnehmen. Sie werden immer mit einem Lächeln empfangen.

  • Gehalt

    Im Freiburger kantonalen Programm sind die Assistenzärztinnen und -ärzte beim Freiburger Spital HFR angestellt. Die kantonale Beteiligung beträgt 70%, diejenige der Lehrpraxis 30% (Lohn + Lohnnebenkosten).

     
  • Haftpflichtversicherung

    Die Berufshaftpflichtversicherung des Lehrpraktikers/der Lehrpraktikerin muss den Arzt/die Ärztin in Weiterbildung einschliessen. Die allgemeinen Bedingungen des Versicherungsvertrags sind zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

  • Abrechnung

    Die Leistungen der Assistenzärztinnen und Assistenzärzte werden über die ZSR/RCC-Nr. des Lehrarztes oder der Lehrärztin in Rechnung gestellt. Der Tarmed gilt in gleicher Weise wie für die ausbildenden Ärztinnen und Ärzte.