Assistenzärztinnen und -ärzte

Die Weiterbildung in einer Lehrpraxis ist eine optimale Gelegenheit, eigene Kompetenzen zu entwickeln oder zu vertiefen und bietet die Möglichkeit, sich auf die eigene zukünftige Praxistätigkeit vorzubereiten. Der Kanton Freiburg beteiligt sich an der Finanzierung dieser spezifischen Ausbildung und ermöglicht so jedes Jahr mehreren Assistenzärztinnen und –ärzten sechs Monate in einer Praxis zu verbringen.

Sie möchten eine Praxisassistenz absolvieren?  

 Kontaktieren Sie die Koordination des CFMF, um zu klären, ob die Rahmenbedingungen erfüllt sind und die Mitfinanzierung für den gewünschten Zeitraum möglich ist. Vergessen Sie nicht, Ihren Lebenslauf und Ihre Motivation mitzusenden.

 Dann nehmen Sie Kontakt mit der gewünschten Lehrpraxis auf. Sie treffen sich, um den Zeitraum, das Arbeitspensum sowie die Lerninhalte in der Lernzielvereinbarung vor Beginn der Praxisassistenz festzulegen.

 Gemeinsam füllen Sie das Antragsformular für die Mitfinanzierung aus und schicken es an die Koordination des CFMF.

 Nach Prüfung und Bestätigung werden Ihre Unterlagen an die Personalabteilung des HFR weitergeleitet, welche dann den Dreiparteien-Vertrag (Assistenzarzt/-ärztin und Lehrpraxis-CFMF-HFR) ausarbeitet.

 Nun wünschen wir Ihnen viel Erfolg während Ihrer Praxisassistenz. Und vergessen Sie nicht: die koordinierenden Ärzte und Ärztinnen stehen Ihnen jederzeit zur Verfügung.

  • Empfehlungen zur Anmeldung

     Vereinbaren Sie so früh wie möglich (idealerweise am Ende des Studiums) ein Gespräch mit der Koordination des Freiburger Curriculums für Hausarztmedizin (CFMF), um Ihre Weiterbildung optimal zu planen.

     Bestimmen Sie den besten Zeitpunkt für eine Praxisassistenz (idealerweise im 3. oder 4. Weiterbildungsjahr). Das ist abhängig von Ihren Kenntnissen und Erfahrungen aber auch von Ihrer Persönlichkeit und vor allem von Ihren Plänen für die Zukunft.

     Bewerben Sie sich bei einer vom Schweizerischen Institut für ärztliche Weiter- und Fortbildung (SIWF) akkreditierten Lehrpraxis. Der ausbildende Arzt oder die ausbildende Ärztin müssen nachweisen, dass sie die Fortbildungspflicht erfüllt haben (https://hp.doctorfmh.ch/)

  • Hinweise zur Finanzierung

     Stellen Sie die Mitfinanzierung des Praktikums sicher, indem Sie gemeinsam mit Ihrem Lehrarzt oder Ihrer Lehrärztin das Antragsformular beim CFMF einreichen.

     Achtung! Maximal 6 Monate bei 100% Beschäftigungsgrad können mitfinanziert werden, Teilzeitanstellungen entsprechend länger, maximal 12 Monate bei 50%. Es ist möglich, die Praxisassistenz im Programm über den mitfinanzierten Zeitraum hinaus weiterzuführen. Die gesamten Lohnkosten für maximal 6 weitere Monate bei BG 100% werden dann vollständig der Lehrpraxis in Rechnung gestellt. 

    Gehalt: Im Freiburger kantonalen Programm sind die Assistenzärztinnen und -ärzte beim Freiburger Spital HFR angestellt. Die kantonale Beteiligung beträgt 70%, diejenige der Lehrpraxis 30% (Lohn + Lohnnebenkosten).

    Haftpflichtversicherung: Die Berufshaftpflichtversicherung des Lehrarztes/der Lehrärztin muss den Arzt oder die Ärztin in Weiterbildung einschliessen. Die allgemeinen Bedingungen des Versicherungsvertrags sind zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

    Abrechnung: Die Leistungen der Assistenzärztinnen und Assistenzärzte werden über die ZSR/RCC-Nr. des Lehrarztes oder der Lehrärztin in Rechnung gestellt. Der Tarmed gilt in gleicher Weise wie für die ausbildenden Ärztinnen und Ärzte.

    Die kantonalen Programme sind für IHRE eigenen zukünftigen Haus- oder Kinderärztinnen und –ärzte bestimmt. Die Stiftung zur Förderung der Weiterbildung in Hausarztmedizin (WHM-FMF) kann ein Praktikum mitfinanzieren, wenn es über das kantonale Programm nicht möglich ist. Für weitere Informationen können Sie jederzeit mit der Koordinationsstelle Ihres Kantons oder der Stiftung WHM-FMF Kontakt aufnehmen. Sie werden immer mit einem Lächeln empfangen.

     

  • Dreiparteien-Vertrag

    Sobald Ihr Antrag um Aufnahme in das kantonale Programm vom CFMF geprüft und bestätigt ist, arbeitet die Personalabteilung des HFR einen Dreiparteien-Vertrag zwischen den Assistenzärztinnen/den Assistenzärzten und den Ausbildenden der Lehrpraxen, dem CFMF und dem HFR aus.

    Dieser Vertrag enthält auch Anhänge, welche die Assistenzärztinnen und Assistenzärzte vor Beginn der Praxisassistenz zur Kenntnis nehmen müssen:

  • Supervision

    Sie werden Ihr Wissen in einem ganz anderen Umfeld und an anderen Patienten als im Spital anwenden. Die regelmässige und kompetente Supervision durch die Lehrärztin/den Lehrarzt wird diese Erfahrung noch reicher machen.

    Die Hindernisse, die einer optimalen Supervision im Weg stehen, sind zahlreich und reichen von Arbeitsüberlastung und Zeitmangel in der Praxis bis hin zu mangelnder Übung in der Supervision und Rückmeldung. Dabei schaffen die enge Zusammenarbeit und ein gegenseitiges Wohlwollen eine ideale Voraussetzung. Da die Assistenzärztinnen und -ärzte die Hauptnutzniesser einer qualitativ hochstehenden Supervision sind, hier einige Tipps:

     Planen Sie die Supervisionszeiten.
    Da die Zeit im Praxisalltag knapp ist, besteht die Gefahr, dass die Supervisionszeit auf "ein anderes Mal" verschoben wird, wenn sie nicht vereinbart wird. Beziehen Sie die MPA in die Terminplanung unbedingt mit ein.

     Variieren Sie die Art der Supervision.
    Nehmen Sie mit Ihrer Lehrärztin/ihrem Lehrarzt Rücksprache, um eine bestimmte Einstellung, Entscheidung oder Betreuungsart zu bestätigen. Gehen Sie gemeinsam die Patientenakten des Tages durch (indirekte Supervision). Organisieren Sie eine direkte Supervision (z. B. MiniCEX) oder auch die gemeinsame Analyse von Video- oder Audioaufnahmen. Nehmen Sie immer wieder an der Sprechstunde Ihres Lehrarztes/Ihrer Lehrärztin teil: Abgesehen von den rein medizinischen Aspekten kann man so die eigenen Beratungstechniken, sein Zeitmanagement, oder Problemlösungsstrategien reflektieren. Die Sprechstunde zu dritt ist eine sehr bereichernde Erfahrung.

     Variieren Sie die Art der Behandlungsfälle (Case-Mix).
    Man sollte vermeiden, dass nur «kleine Notfälle» in der Sprechstunde der Assistentin/des Assistenten landen, während schwierige, komplexe und belastende Beratungen der Lehrperson zugeteilt werden. Es ist daher sehr empfehlenswert, der Assistenzärztin oder dem Assistenzarzt einige chronische Patienten zur Betreuung zuzuweisen. Oft nehmen diese Patienten gern an der Ausbildung der "Jungen" teil. Die aktive Mitarbeit der MPA ist auch hier entscheidend.

     Verwenden Sie die Vorlage für die «Lernzielvereinbarung», um Ihren Lernprozess zu steuern. (vereinfachtes Modell gemäss Cursus Romand de Médecine de Famille)

  • Coaching

    Wie sollte die ideale Weiterbildung in Hausarztmedizin oder Pädiatrie aussehen?

    Die Ausbildung zum FMH Allgemeine Innere Medizin oder Pädiatrie offeriert viele verschiedene Möglichkeiten.

    Wenn Sie sich so früh wie möglich Gedanken über die Wahl und den Zeitpunkt der verschiedenen Rotationen machen, können Sie das Beste aus Ihrer Weiterbildungszeit herausholen. Diese "ideale" Planung basiert auf den individuellen Vorstellungen und Bedürfnissen sowie auf den Vorgaben für den Facharzttitel. Die koordinierenden Ärztinnen und Ärzte des Freiburger kantonalen Programms zur Förderung der Hausarztmedizin sind aufgrund ihrer Berufserfahrung und umfassender Kenntnisse der Weiterbildung wertvolle Gesprächspartner für Studierende und Assistenzärztinnen und Assistenzärzte.

  • Nach der Praxisassistenz

    Sobald Sie Ihre Praxisassistenz abgeschlossen haben, werden Sie Ihre Ausbildung zum FMH Allgemeine Innere Medizin oder Pädiatrie fortsetzen.

    Das Abenteuer geht weiter! Wir stehen auch weiterhin zur Verfügung und empfehlen einige nützliche Links:

     Für Ihre Niederlassung im Kanton Freiburg :
    Verband der Haus- und Kinderärzte Freiburg.Ein sympathisches und dynamisches Team.

     Für Ihre Vorbereitung auf die Niederlassung in einer Praxis :
    Von Ärzten für ÄrzteUnumgänglich.

     Fähigkeitsausweis Praxislabor (FAPL) und Fähigkeitsausweis Röntgenaufnahmen im niedrigen und mittleren Dosisbereich :

    Kollegium für Hausarztmedizin (KHM) 

     

    Nützliche Links:
    Die Jungen Hausärzte Schweiz (JHaS)Die Schweizerische Gesellschaft für Allgemeine Innere Medizin (SGAIM - SSMIG - SSGIM).MFÄF | Médecins Fribourg - Ärztinnen und Ärzte Freiburg

    mfe l Médecins de famille et de l'enfance suisse - Haus- und Kinderärzte Schweiz