Datenbank zur Rechtsprechung auf kantonaler Ebene zum Datenschutzrecht
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Übermittlung eines Urteils und andere Dokumente mit vertraulichen Daten an die Kantonspolizei
Kanton Waadt – 21.06.2010
Übermittlung an die Kantonspolizei durch den zuständigen Richter für Strafregister. Ein Urteil und andere Dokumente belegen, dass die Beschwerdeführerin in einem Verfahren mit der Intervention der Polizei für Straftaten möglicherweise betroffen ist. Die fraglichen Dokumente enthalten Informationen über die Intimsphäre, die als sensible Daten zu qualifizieren sind. Die strittige Datenverarbeitung kann durch keine Tatbestände des Art. 5 Abs. 2 LPrD gerechtfertigt werden und ist daher rechtswidrig. Die Dokumente sind zu vernichten. Notwendigkeit der Übermittlung an die Geschäftsstelle des Datenschutzes, ebenso sind die Informationen für die Entscheidungen über den Datenschutz zu übermitteln.