Datenbank zur Rechtsprechung auf kantonaler Ebene zum Datenschutzrecht

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Einsicht ins Journal der Polizei

Kanton Waadt – 02.05.2011

Bei den Einträgen betreffend Angaben, die der Notrufzentrale gemacht wurden, welche in das (JEP) der Stadtpolizei Lausanne eingetragen werden, handelt es sich um schützenswerte Daten. Der Kläger hat das Recht Auszüge aus diesem zu konsultieren, unter Vorbehalt, dass die Daten, welche sich auf den Informanten beziehen, anonymisiert sind. Die Datenverschiebung in das JEP rechtfertigt sich dadurch, dass so die Tätigkeit der Polizei kontrolliert werden können. Eine Vernichtung der Daten, welche sich in diesem Dokument befinden, ist ausgeschlossen. Wenn weder nachgewiesen werden kann, dass die Daten korrekt oder inkorrekt sind, muss eine Bemerkung, die auf den umstrittenen Gehalt hinweist, angefügt werden.

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