Datenbank zur Rechtsprechung auf kantonaler Ebene zum Datenschutzrecht

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Herausgabe der Kopie eines Berichtes

Kanton Waadt – 01.05.2012

Die Verwaltung der Gemeinde Lausanne lehnt die Herausgabe einer Kopie des verwaltungsinternen Berichts ab, welcher die Anschuldigung einer hierarchisch untergeordneten Mitarbeiterin gegenüber einem Funktionsträger, der sie belästigt haben soll, betrifft. Die Ablehnung wird mit dem kommunalen Reglement begründet, welches eine Konsultation des Berichts nur am Sitz der zuständigen Behörde und unter gewissen Bedingungen vorsieht. Im vorliegenden Fall hat die Gemeinde die Konsultation des Berichtes verweigert, da der Beschwerdeführer sich geweigert hat, ein Abkommen zu unterzeichnen, welches ihn zu absolutem Schweigen verpflichtet hätte. Diese Verweigerung des Einsichtsrechts basiert auf keiner genügenden gesetzlichen Grundlage und kann also nicht gemäss kantonalem Datenschutzgesetz gerechtfertigt werden. Zudem hat die Gemeindeverwaltung keine schützenswerten privaten oder öffentlichen Interessen angegeben, welche einer Herausgabe des Berichts entgegenstehen. Die Beschwerde wird gutgeheissen.

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