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Beschwerdelegitimation eines ehemaligen Abonnenten des Grand-Théâtre

Kanton Genf – 26.09.2000

Ehemaliger Abonnent des Grand-Théâtre überträgt sein Abonnement seiner Tochter, bezahlt jedoch weiterhin die Kosten für das Abonnement. Das Abonnenten-Register unterliegt dem Loi sur les informations traitées automatiquement par ordinateur (LITAO). Der ehemals abonnierte kann bloss als Denunziant bei der Kommission handeln, nicht aber Beschwerde einlegen, da er nicht beschwert ist, weil sein Name nicht mehr im Register fungiert. Der ehemals abonnierte ist also nicht beschwerdelegitimiert beim Verwaltungsgericht. Beschwerde unzulässig.

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