Datenbank zur Rechtsprechung auf kantonaler Ebene zum Datenschutzrecht

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Voraussetzungen, unter denen Personendaten durch Dritte bearbeitet werden können, ohne eine Schweigepflicht zu verletzen

Kanton Freiburg – 31.10.2001

Voraussetzungen, unter denen das UVG Durchführungsorgan Personendaten durch Dritte bearbeiten lassen darf, ohne seine Schweigepflicht zu verletzen. Abgrenzung der Datenbearbeitung durch Dritte im Auftrag des Durchführungsorgans von jener im Auftrag Privater und von der Datenbekanntgabe

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