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Ablehnung des Amts für Sozialversicherung (ASVS), Helsana Abklärungen bezüglich des Asylverfahrens zu geben
Kanton Bern – 12.12.2005
Obligatorische Krankenversicherung; Asylbewerber; Ablehnung des Amts für Sozialversicherung (ASVS), Helsana Abklärungen bezüglich des Asylverfahrens zu geben. Gemäss Art. 32 ATSG haben die Beschwerdeführerin (Helsana) und der Beschwerdegegner (ASVS) ein Recht, Informationen zu erhalten, die sie für die Wahrnehmung ihrer Aufgaben benötigen.