Datenbank zur Rechtsprechung auf kantonaler Ebene zum Datenschutzrecht

Details

Anwendungs- und Schutzbereich des bernischen Datenschutzgesetzes sowie Tragweite des Art. 7 KDSG

Kanton Bern – 26.08.1991

Im Jahr 1990 gelangt Prof. Y. an das Verwaltungsgericht Bern, da die kantonale Erziehungsdirektion ihm Einsicht in seine Personalakten verweigere. Es handelt sich dabei u.a. um Aktennotizen zu einer Aussage des Prof. X., gemäss welcher Y. angeblich aufgrund zahlreicher Nebenbeschäftigungen häufig abwesend sei. Y. wird Akteneinsicht gewährt, woraufhin das Verfahren als gegenstandslos abgeschrieben wird. Im Laufe des Verfahrens stellt sich aber heraus, dass neben Prof. X noch zwei weitere Personen zu Y befragt wurden. Zu diesen Gesprächen gibt es allerdings keine Aktennotizen. Prof. Y verlangt daraufhin die Nennung der beiden zusätzlichen Informationsquellen. Die Erziehungsdirektion weist dieses Begehren am 23. November 1990 ab. Prof. Y erhebt Einsprache und verlangt unter Geltendmachung des Art. 7 KDSG die Vervollständigung seiner Personalakte mit den Namen und Aussagen der unbekannten Informanten. Nach erneuter Abweisung erhebt Prof. Y Verwaltungsbeschwerde und macht zusätzlich die Verletzung von Parteirechten eines Verwaltungsverfahrens geltend. Das Datenschutzgesetz findet gem. Art. 4 Abs. 2 KDSG auf hängige Verfahren der Zivil-, Verwaltungs- oder Strafrechtspflege keine Anwendung. Das Gericht stellt fest, dass vorliegend die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes anwendbar sind. Y. macht die Verletzung von Art. 7 KDSG geltend, wonach Personendaten richtig und vollständig sein müssen. Dies sei nicht der Fall, da seine Akten Informationen von Dritten enthalten, deren Namen jedoch unbekannt sind. Obwohl diese Informationen grundsätzlich bekanntzugeben sind, sieht das Verwaltungsgericht im Rahmen einer Interessenabwägung von dieser Regel ab und begründet dies u.a. damit, dass die Informationen kaum belastend und auch nicht falsch waren. Sie haben auch nicht zur Eröffnung eines förmlichen Verfahrens geführt. Die Beschwerde wird daher abgewiesen.

Download